Das Verfassungsgericht fand Nr. 74 / 2024 Coll.

Feststellungen des Verfassungsgerichts sp. zn. Pl. ÚS 49 / 23 über den Antrag auf Nichtigerklärung der Verordnung Nr. 1 / 2013 der Gemeinde Výštěrádky, die die Marktordnung ausstellt

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Keine ausgehenden Zusammenhänge.

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