Dekret Nr. 71 / 2011 Coll.
Bestellung auf Form, Struktur und Art der Verwaltung und Bereitstellung von Daten, die eine Bankbank und eine Zweigniederlassung einer Bank von außerhalb eines Mitgliedstaats zur Aufrechterhaltung verpflichtet ist und die sie dem Finanzmarktgarantiesystem vorlegen muss
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Dekret Nr. 258 / 2023 Coll.
Ändert
Ein Dekret zur Änderung des Dekrets Nr. 71/2011 Slg. über die Form, Struktur und...