Dekret Nr. 71 / 2011 Coll.

Bestellung auf Form, Struktur und Art der Verwaltung und Bereitstellung von Daten, die eine Bankbank und eine Zweigniederlassung einer Bank von außerhalb eines Mitgliedstaats zur Aufrechterhaltung verpflichtet ist und die sie dem Finanzmarktgarantiesystem vorlegen muss

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

Auf diese Vorschrift verweisen

Dekret Nr. 258 / 2023 Coll.
Ein Dekret zur Änderung des Dekrets Nr. 71/2011 Slg. über die Form, Struktur und...
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