Mitteilung des Finanzministeriums Nr. 65 / 2020 Coll.
Mitteilung des Finanzministeriums zur Bestimmung der Emissionsbedingungen für die tschechische Staatsanleihe, 2020-2031, 1.20%
Gültig
Kommunikation
Textfassungen:
12.03.2020
65.
GEMEINSCHAFT
Finanzministerium
vom 6. Februar 2020
Bestimmung der Emissionsbedingungen für die tschechische Staatsanleihe, 2020-2031, 1.20%
Die Tschechische Republik veröffentlicht Staatsanleihen über das Finanzministerium (nachfolgend "das Ministerium") gemäß § 26 des Gesetzes Nr. 190/2004 Slg. über Anleihen, geändert (nachfolgend "das Gesetz über Anleihen" genannt). Das Ministerium bestimmt diese Emissionsbedingungen, die die Rechte und Pflichten des Emittenten und der Inhaber der Anleihen genauer definieren, sowie Informationen über die Anleihenfrage und die Anforderungen der Staatsanleihe der Tschechischen Republik, 2020-2031, 1.20% (nachfolgend "die Anleihen "oder" Anleihen" genannt).
1. Basisbeschreibung der Anleihen:
Ausstellung: Tschechische Republik - Finanzministerium
Name: Nationale Bindung der Tschechischen Republik, 2020- 2031, 1.20%
Kurzbezeichnung: Tschechische Republik, 1.20%, 31
Seriennummer: 121.
Nennwert: 10.000 CZK (mit Worten: 10.000 CZK)
Form der Bindung: Buch-Einsatzträger-Sicherheit
Art der Anleihe: Staatsanleihe
Währung, in der Anleihen genannt werden: Tschechische Krone (CZK)
Beginn der Anmeldefrist: 11.3.2020
Datum des Ablaufs der Anmeldefrist: 12.2.2031
Datum: 13.3.2020
Datum der Fälligkeit: 13.3.2031
Zinserträge: ermittelt mit einem festen Zinssatz von 1,20% p.a.
Gebrochene Tage: ACT / ACT (ICMA)
ISIN: CZ0001005888
Separater Rektor - ISIN: CZ0000704002
Gutschein Nr. 1 - ISIN: CZ0000704010
Gutschein Nr. 2 - ISIN: CZ0000704028
Gutschein Nr. 3 - ISIN: CZ0000704036
Gutschein Nr. 4 - ISIN: CZ0000704044
Gutschein Nr. 5 - ISIN: CZ0000704051
Gutschein Nr. 6 - ISIN: CZ0000704069
Gutschein Nr. 7 - ISIN: CZ0000704077
Gutschein Nr. 8 - ISIN: CZ0000704085
Gutschein Nr. 9 - ISIN: CZ0000704093
Gutschein Nr. 10 - ISIN: CZ0000704101
Gutschein Nr. 11 - ISIN: CZ0000704119
2. Die Anleihen werden nach anderen Gesetzen im Sinne von § 25 Abs. 2 des Anleihegesetzes ausgegeben.
3. Die Anleihen werden als Bucheintragspapiere ausgegeben und zum Zeitpunkt der Ausgabe im zentralen Register der Bucheintragspapiere registriert, die gemäß § 92 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 256 / 2004 Slg. auf dem Kapitalmarkt in der geänderten Fassung vom tschechischen Recht durch das Zentralverwahrer der Wertpapiere, a.s., mit Sitz in Rybná 14, 110 05 Praha 1, Tschechische Republik, eingetragen durch das Gemeindegericht 4308, Eine andere Person als ein Zentralverwahrer, der berechtigt ist, Aufzeichnungen von Bucheinträgen zu halten, hält ein Anleiheregister, wenn der Emittent dies beschließt.
4. Anleihen können von juristischen und natürlichen Personen, die ihren Sitz oder Wohnsitz in der Tschechischen Republik und im Ausland haben, abonniert und erworben werden (nachstehend "der Abonnent "oder" Abonnenten" genannt).
5. Das Recht auf Zahlung des Anleiheertrags wird von der Person ausgeübt, die berechtigt ist, die an der Anleihe gebundenen Rechte am 12.2 auszuüben. Anfang 2021. Das Recht auf Zahlung des Anleihenertrags für den Zeitraum ab dem Zeitpunkt der Ausgabe (einschließlich dieses Datums) bis 13.3.2021 (ohne diesen Zeitpunkt) wird von der Person ausgeübt, die berechtigt ist, die mit der Anleihe verbundenen Rechte auf 12.2.2021 auszuüben. Die Übertragbarkeit von Anleihen und die Möglichkeit, Anleihen zu errichten, sind nach 12.2.2031 ausgeschlossen.
6. Die Bindungsausbeute wird mit einem festen Zinssatz von 1,20% p.a. bestimmt. Der Erlös aus Anleihen wird ab 2021 einmal jährlich zum Zeitpunkt des 13. des betreffenden Jahres gezahlt. Ist das Datum der Rendite der Anleihe kein Arbeitstag, so wird die Rendite der Anleihe am unmittelbar folgenden Arbeitstag ohne Anspruch auf die Rendite für diese Verschiebung gezahlt.
7. Die erste Renditefrist für die Zahlung des Anleiherendites beträgt von 13.3.2020 (einschließlich dieses Datums) bis 13.3.2021 (ohne dieses Datum). Die folgende Rückgabefrist wird ab 13.3 (einschließlich jenes Datums) des betreffenden Jahres bis 13.3 (ohne diesen Tag) des Jahres nach 2021 festgesetzt. Für die Zwecke jeder Berechnung im Zusammenhang mit Anleihen, die auf der Grundlage dieser Emissionsbedingungen ausgegeben werden, wird ein Bruchteil von Tagen verwendet, der auf dem Übereinkommen der tatsächlichen Anzahl der letzten Tage in dem Zeitraum basiert, für den die betreffende Berechnung vorgenommen wird, und die tatsächliche Anzahl der Kalendertage im Jahr [ACT / ACT Standard (ICMA)]. Die proportionale Rendite der Anleihe wird zum Zeitpunkt der Berechnung der proportionalen Rendite der Anleihe ab dem Zeitpunkt der Ausgabe oder ab dem Zeitpunkt des Beginns der betreffenden Rendite zum Zeitpunkt der Berechnung der proportionalen Rendite der Anleihe berücksichtigt.
8. Die Debt-Ausgaben können innerhalb der Anmeldefrist in aufeinanderfolgenden Raten (in Tranchen) ausgegeben werden.
9. Die Emissionsquote der Anleihe der betreffenden Tranche der Anleiheemission wird durch den Auktionssatz bestimmt. Bei der Emission von Anleihen durch Eintragung in das Vermögenskonto des Emittenten gemäß § 35 Abs. 7 des Gesetzes Nr. 218/2000 Slg. wird der Emissionssatz der Anleihe zu 100% des Nominalwerts bestimmt.
10. Die Anleihen werden öffentlich in der Tschechischen Republik zum Abonnement angeboten und über die Tschechische Nationalbank nach § 26 Abs. 4 des Anleihegesetzes auf dem Primärmarkt verkauft. Der primäre Verkauf von Anleihen, die Methode und der Ort des Abonnements von Anleihen, die Methode und Frist für die Lieferung von Anleihen an einzelne Abonnenten und die Art und den Ort der Zahlung des Emissionssatzes der Abo-Anleihe richtet sich nach den geltenden Regeln für den Primärverkauf von Staatsanleihen, die von der Tschechischen Nationalbank (nachfolgend "Auction Rules") organisiert werden, die auf der Website der Tschechischen Nationalbank und des Ministeriums veröffentlicht werden. Primäranleihenverkäufe werden in Form von Auktionen durchgeführt. Der Auktionsplatz ist Česká národní banka. Nur eine vom Emittenten oder Emittenten benannte Person kann an der Auktion teilnehmen. Andere Teilnehmer dürfen nur indirekt über vom Emittenten oder vom Emittenten benannte Personen teilnehmen. Der Emittent ist berechtigt, Schuldverschreibungen zu schreiben, wenn sie erst nach § 15 Abs. 4 des Schuldverschreibungsgesetzes in das Vermögenskonto des Emittenten ausgegeben werden und Schuldverschreibungen vor ihrem Fälligkeitstermin erwerben, einschließlich der Rückzahlung von Schuldverschreibungen zu einem beliebigen Preis zu einem beliebigen Zeitpunkt nach dem Emissionsdatum und unter anderen vom Ministerium festgelegten Bedingungen. Eigene Schuldverschreibungen, die der Emittent vor seinem Fälligkeitstermin erworben hat, einschließlich Schuldverschreibungen, die vom Emittenten zurückgekauft werden, werden nicht gelöscht und stehen dem Emittenten im Ermessen, ob er sie im Besitz des Emittenten verlässt und gegebenenfalls verkauft oder anderweitig entscheidet.
11. Der Primärverkauf von Anleihen in der ersten Tranche der Anleihenausgabe wird durch die Auktion, die am 11. März 2020 von der Tschechischen Nationalbank gemäß den Auktionsregeln abgehalten wird, durchgeführt. Der Emittent entscheidet über das Datum und die Art der betreffenden Auktionen nach den Auktionsregeln. Die Auktionsbekanntmachung und die Auktionsmethode werden rechtzeitig vor dem Auktionsdatum auf der Website des Ministeriums veröffentlicht.
12. Anleihen können nach Artikel 7 des Anleihegesetzes in weniger als oder mehr als dem Gesamtnennwert der Anleihenausgabe als dem erwarteten Nominalwert der Anleihenausgabe ausgegeben werden. Das mögliche Ausmaß des Anstiegs des nominalen Gesamtwerts der Anleihen ist 50 000 000 000 CZK (d. h. 50 Milliarden CZK).
13. Die Anleihen werden zum Nominalwert auf 13.3.2031 zurückgezahlt. Dieses Datum schließt das Interesse an Anleihen ab. Die Anleihen werden zusammen mit der Zahlung der letzten Anleiherendite an die Person zurückgezahlt, die die Anleihen bei 12.2.2031 besitzt. Ist das Datum der Rückzahlung der Anleihen und die Zahlung der letzten Anleihenrendite kein Arbeitstag, so werden diese Zahlungen am unmittelbar folgenden Arbeitstag ohne Anspruch auf die Rückzahlung für diese Rückzahlung geleistet.
14. Der Emittent verpflichtet sich, nach diesen Emissionsbedingungen die Zahlung von Anleiherträgen und die Rückzahlung von Anleihen an Personen sicherzustellen, die berechtigt sind, die mit der Anleihe verbundenen Rechte an dem durch diese Emissionsbedingungen gesetzten Tag ausschließlich in den Kronen der Tschechischen oder anderen Währung auszuüben, die zum Zeitpunkt der Zahlung die Rechtswährung der Tschechischen Republik sein wird. Die Tschechische Nationalbank und das Ministerium sind daran beteiligt, die Rückzahlung von Anleihen und die Zahlung von Anleiherträgen sicherzustellen. Der Nominalwert der Anleihen wird zurückgezahlt und die Anleihenrendite werden nach den Anweisungen der Personen, die berechtigt sind, die mit der Anleihe verbundenen Rechte zu dem durch diese Emissionsbedingungen gesetzten Zeitpunkt auszuüben, per Bargeld oder Bargeld bezahlt. Die Zahlstelle ist die Tschechische Nationalbank, die die Art und Weise publizieren wird, wie Anleiherückzahlungen und Anleiheerlöse getätigt werden.
15. Die gültige Bewertung der finanziellen Förderfähigkeit (Rating) der langfristigen Kronenverbindlichkeiten zum Zeitpunkt der Bestimmung dieser Emissionsbedingungen durch S & P Global Ratings ist auf AA-Ebene, Moody's auf Aa3-Ebene, Fitch Rating auf AA-Ebene, Japan Credit Rating Agency auf AA-Ebene, R & I auf AA-Ebene, Scope Ratings auf AA-Ebene, Dagong Global Credit Rating auf A+-Ebene,
16. Schuldverschreibungen sind direkte, bedingungslose und unvorhergesehene Schulden der Tschechischen Republik, die auf der gleichen Ebene mit allen anderen bestehenden und zukünftigen direkten, bedingungslosen und unvorhergesehenen Schulden der Tschechischen Republik sind.
17. Das Gesetz über die Anleihe wird innerhalb der Frist begrenzt, die das zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung des Gesetzes geltende Recht vorsieht.
18. Diese Emissionsbedingungen werden vom Ministerium in der Sammlung der Gesetze bekannt gegeben. Ein Hinweis auf den erwarteten Gesamtnennwert der Anleiheemission wird zusammen mit diesen Emissionsbedingungen durch Veröffentlichung in der tschechischen Sprache auf der Website des Ministeriums in dem Teil, in dem der Emittent Informationen über die von ihm ausgegebenen Staatsschulden veröffentlicht. Jede weitere Mitteilung an die Inhaber von Anleihen und an die Öffentlichkeit über diese Anleihen wird ebenfalls in gleicher Weise veröffentlicht.
19. Diese Emissionsbedingungen können in Fremdsprachen übersetzt werden. Wenn es einen Konflikt zwischen verschiedenen Sprachversionen von Emissionsbedingungen gibt, ist die tschechische Version entscheidend.
20. Anleihen werden nach tschechischem Recht ausgegeben und die Besteuerung des Ertrags der Anleihe erfolgt nach tschechischem Recht. Die Rechte und Pflichten dieser Emissionsbedingungen und der auf ihrer Grundlage ausgegebenen Schuldverschreibungen werden nach tschechischem Recht geregelt und ausgelegt, unabhängig von den Bestimmungen der Konfliktnormen.
Finanzminister:
JUDr. Schiller, Ph.D., v. r.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Mitteilung des Finanzministeriums Nr. 65 / 2020 Coll. zur Bestimmung der Emissionsbedingungen für die Tschechische Staatsanleihe, 2020-2031, 1.20% |
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| Art der Vorschrift | Kommunikation |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 12.03.2020 |
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| In Kraft seit | - |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Rechtsgebiete:
Wertpapiere
Finanzen
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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