Das Verfassungsgericht fand Nr. 64 / 2024 Coll.
Feststellungen des Verfassungsgerichts sp. zn. I. ÚS 1534 / 23 über die Forderung des Verletzten in Strafverfahren wegen Schadensersatz wegen Missständen
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Keine ausgehenden Zusammenhänge.
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Keine eingehenden Zusammenhänge.