Das Verfassungsgericht fand Nr. 64 / 2024 Coll.

Feststellungen des Verfassungsgerichts sp. zn. I. ÚS 1534 / 23 über die Forderung des Verletzten in Strafverfahren wegen Schadensersatz wegen Missständen

Zeitliche Textfassungen

19.03.2024 Verkündet
In Kraft seit 19.03.2024

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