Mitteilung des Außenministeriums Nr. 59/1994
Mitteilung des Außenministeriums über den Betrieb von Grenzübergangsstellen an den gemeinsamen nationalen Grenzen der Tschechischen Republik mit der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Polen, der Republik Österreich und der Slowakischen Republik
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.