Mitteilung des Außenministeriums Nr. 59/1994

Mitteilung des Außenministeriums über den Betrieb von Grenzübergangsstellen an den gemeinsamen nationalen Grenzen der Tschechischen Republik mit der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Polen, der Republik Österreich und der Slowakischen Republik

Zeitliche Textfassungen

29.03.1994 Verkündet
In Kraft seit 29.03.1994

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