Regierungsverordnung Nr. 474 / 2009 Coll.
Verordnung der Regierung zur Änderung der Regierungsverordnung Nr. 77/2008 Slg. über die Festsetzung der finanziellen Grenzen für die Zwecke des öffentlichen Beschaffungsgesetzes, über die Definition der von der Tschechischen Republik erworbenen Waren - Verteidigungsministerium, für die eine bestimmte finanzielle Begrenzung gilt, und über die Umwandlung der Beträge gemäß dem Gesetz über die öffentliche Beschaffung in Euro in tschechische Währung und der Regierungsverordnung Nr. 78/2008 Slg., über die Festlegung der finanziellen Grenzen für die Zwecke der Verträge
Diese Vorschrift verweist auf
Regierungsverordnung Nr. 77 / 2008 Coll.
Ändert
Verordnung der Regierung über die Festsetzung von Schwellenwerten für die Zwecke...
Regierungsverordnung Nr. 78 / 2008 Coll.
Ändert
Regierungsverordnung zur Festlegung finanzieller Grenzen für die Zwecke des Konz...
Gesetz Nr. 134 / 2016 Coll.
Wird aufgehoben durch
Öffentliches Beschaffungsrecht
Gesetz Nr. 137 / 2006 Coll.
Führt durch
Öffentliches Beschaffungsrecht
Gesetz Nr. 139 / 2006 Coll.
Führt durch
Gesetz über Konzessionsverträge und Konzessionsverfahren (Konzessionsrecht)
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.