Regierungsverordnung Nr. 474 / 2009 Coll.

Verordnung der Regierung zur Änderung der Regierungsverordnung Nr. 77/2008 Slg. über die Festsetzung der finanziellen Grenzen für die Zwecke des öffentlichen Beschaffungsgesetzes, über die Definition der von der Tschechischen Republik erworbenen Waren - Verteidigungsministerium, für die eine bestimmte finanzielle Begrenzung gilt, und über die Umwandlung der Beträge gemäß dem Gesetz über die öffentliche Beschaffung in Euro in tschechische Währung und der Regierungsverordnung Nr. 78/2008 Slg., über die Festlegung der finanziellen Grenzen für die Zwecke der Verträge

Diese Vorschrift verweist auf

Regierungsverordnung Nr. 77 / 2008 Coll.
Verordnung der Regierung über die Festsetzung von Schwellenwerten für die Zwecke...
Ändert
Regierungsverordnung Nr. 78 / 2008 Coll.
Regierungsverordnung zur Festlegung finanzieller Grenzen für die Zwecke des Konz...
Ändert
Gesetz Nr. 134 / 2016 Coll.
Öffentliches Beschaffungsrecht
Wird aufgehoben durch
Gesetz Nr. 137 / 2006 Coll.
Öffentliches Beschaffungsrecht
Führt durch
Gesetz Nr. 139 / 2006 Coll.
Gesetz über Konzessionsverträge und Konzessionsverfahren (Konzessionsrecht)
Führt durch

Auf diese Vorschrift verweisen

Keine eingehenden Zusammenhänge.

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