Regierungsverordnung Nr. 474 / 2009 Coll.

Verordnung der Regierung zur Änderung der Regierungsverordnung Nr. 77/2008 Slg. über die Festsetzung der finanziellen Grenzen für die Zwecke des öffentlichen Beschaffungsgesetzes, über die Definition der von der Tschechischen Republik erworbenen Waren - Verteidigungsministerium, für die eine bestimmte finanzielle Begrenzung gilt, und über die Umwandlung der Beträge gemäß dem Gesetz über die öffentliche Beschaffung in Euro in tschechische Währung und der Regierungsverordnung Nr. 78/2008 Slg., über die Festlegung der finanziellen Grenzen für die Zwecke der Verträge

Zeitliche Textfassungen

01.01.2010 Vorherige
In Kraft seit 01.01.2010 bis 30.09.2016
31.12.2009 Verkündet
In Kraft seit 31.12.2009
31.12.2009 MINULE_NEUCINNE
In Kraft seit 31.12.2009 bis 31.12.2009

Novellierungen

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