Dekret Nr. 47 / 2018 Coll.

Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 173 / 1995 Coll., die die Eisenbahnverordnungen veröffentlicht, geändert

Gültig In Kraft seit 01.04.2018
Inhalt
47.
ERKLÄRUNG
vom 21. März 2018
zur Änderung des Erlasses Nr. 173 / 1995 Slg., zur Frage der Eisenbahnverordnungen, geändert
Das Verkehrsministerium sieht gemäß § 66 Abs. 1 Gesetz Nr. 266 / 1994 Slg., auf Eisenbahnen, geändert durch Gesetz Nr. 23 / 2000 Slg., Gesetz Nr. 103 / 2004 Slg., Gesetz Nr. 181 / 2006 Slg., Gesetz Nr. 191 / 2006 Slg., Gesetz Nr. 194 / 2010 Slg., Gesetz Nr. 134 / 2011 Slg., Gesetz Nr.
Čl. I
Dekret Nr. 173 / 1995 Coll., Erlaß Nr. 174 / 2000 Coll., Dekret Nr. 133 / 2003 Coll., Dekret Nr. 57 / 2013 Coll., Dekret Nr. 7 / 2015 Coll., Dekret Nr. 253 / 2015 Coll. und Dekret Nr. 78 / 2017 Slg., wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 18 Absatz 1 des einleitenden Teils der Bestimmung werden die Wörter "oder der Teil, der nicht "nach dem Wort" eingefügt wird"-Track ".
2. In Artikel 18 Absatz 2 werden die Wörter "oder Teile davon "nach den Wörtern" dorm" eingefügt.
3. In § 18 Abs. 3 werden die Wörter "oder Teile, die "nach dem Wort" ausgeschlossen sind" dorm" eingefügt und die Worte "oder Teile, die "nach dem Wort" ausgeschlossen sind" eingefügt.
4. In Absatz 34 wird nach Absatz 2 folgender Absatz 3 eingefügt:
"(3) Nur das mit dem beweglichen Teil des ERTMS/ETCS-Zugschutzsystems ausgerüstete, mit dem ERTMS/ETCS-Zugabschnitt kompatible führende Eisenbahnfahrzeug kann auf der Strecke in Streckenabschnitten mit einer Gleisgeschwindigkeit von mehr als 160 km/h verwendet werden.
Absatz 3 wird zu Absatz 4.
5. In Anhang Nr. 1, Teil I wird folgender Nummer 15 angefügt:
"15. ETCS Informationen:
ETCS gilt nur für Personen, die einen mit dem beweglichen Teil des ERTMS/ETCS-Zugschutzsystems ausgerüsteten Eisenbahnfahrzeugmanager betreiben.
15.1. Der "TCS Change Report" ist ein gelbes quadratisches Brett mit schwarzem Rahmen, in der oberen Hälfte der schwarzen Inschrift "LT", in der unteren Hälfte "ETCS". Sie unterrichtet die Person, die das Eisenbahnfahrzeug antreibt, dass mindestens in der Haltestrecke ein Signal mit der Angabe "Ändern des ETCS-Spiegels" verfolgt wird.

15.2. Die "Change of ETCS level" ist eine weiße quadratische Platte mit schwarzem Rahmen, in der oberen Hälfte der schwarzen Inschrift "LT", in der unteren Hälfte von "ETCS". Sie muss den Ort angeben, an dem der Bereich, in dem die Zugfahrzeuge unter der Aufsicht von ERTMS / ETCS eines anderen Niveaus gefahren werden, beginnt und teilt mit, dass das Einschalten des beweglichen Teils von ERTMS / ETCS auf einen anderen ETCS-Level durch den Abschnitt ERTMS / ETCS kontrolliert wird.

15.3. Der "Level 2 Eintrag zum ETCS-Bereich" ist ein weißes quadratisches Brett mit schwarzem Rahmen, innerhalb der oberen Hälfte eine schwarze Inschrift" ETCS", in der unteren Hälfte ein "L2". Sie muss den Punkt auf der Linie angeben, an dem der Bereich, in dem das Schienenfahrzeug unter der Aufsicht des ETCS-Levels 2 betrieben wird, beginnt und in dem das Schalten nicht durch den ERTMS / ETCS-Schienenabschnitt gesteuert wird. Das Signal befiehlt der Person, die das Eisenbahnfahrzeug antreibt, den beweglichen Teil des ERTMS / ETCS-Zugschutzes auf Ebene 2 zu wechseln, wenn das führende Schienenfahrzeug als Zug oder bewegtes Teil weiterhin im ETCS-Bereich fährt.

15.4. Die "Stop-Marke ETCS" ist ein blaues quadratisches Brett mit einem gelben Pfeil mit einem weißen Rand, der der Spur zugewandt ist, für die der Indikator gilt. Sie muss den Ort angeben, an dem das Eisenbahnfahrzeug unter der eingeschränkten Aufsicht des ERTMS/ETCS-Zugschutzsystems in den in der ERTMS/ETCS-internen Regelung vorgesehenen Fällen nicht durchlaufen darf.
Die "Stop-Marke ETCS ' kann durch eine oder mehrere Lampen ergänzt werden, um die Signale auszudrücken, die durch die interne Regelung des Fahrbahnbetreibers bereitgestellt werden.

15.5. Die "ETCS Lokalisierungsmarke" ist eine weiße quadratische Platte mit einem schwarzen Pfeil, der auf die Spur zeigt, für die der Indikator gilt. Sie muss den Ort angeben, vor dem die Person, die das Eisenbahnfahrzeug fährt, bestätigen muss, dass die Strecke zwischen der Zugvorderseite und diesem Indikator frei ist, wenn sie vom ETCS aufgerufen wird. Die Einzelheiten sind in der internen Regelung des Eisenbahnbetreibers festzulegen.

15.6. Die "ETCS-Ausgangsgrenze" ist eine weiße quadratische Platte mit schwarzen Rahmen, innerhalb der schwarzen Inschrift" ETCS" und ein roter Streifen von der unteren linken zur oberen rechten Ecke. Zeigt den Standort auf der Strecke an, in dem der Bereich, in dem der ERTMS / ETCS-Zugschutz kontrolliert wird, endet und informiert über die automatische Umschaltung des ERTMS / ETCS-Mobilteils des ERTMS / ETCS-Zugschutzes auf die nationale Ebene des Zugschutzes, wenn das Fahrzeug mit ihm oder auf die ETCS-Ebene ausgestattet ist.

"
Čl. II
Effizienz
Dieser Beschluss tritt am 1. April 2018 in Kraft.
Minister:
Ing.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungDekret Nr. 47 / 2018 Coll., zur Änderung des Dekrets Nr. 173 / 1995 Coll., das die Eisenbahnverordnungen veröffentlicht, geändert
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum29.03.2018
In Kraft seit01.04.2018
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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