Regierungsverordnung Nr. 388 / 2020 Coll.
Verordnung der Regierung über den Höchstbetrag des Beitrags zur Unterstützung der Beschäftigung von Behinderten auf dem geschützten Arbeitsmarkt
Gültig
Verordnung
In Kraft seit 01.10.2020
Textfassungen:
01.10.2020
30.09.2020
388
Regierungsverordnung
vom 25. September 2020
über den Höchstbetrag des Beitrags zur Unterstützung der Beschäftigung von Behinderten auf dem geschützten Arbeitsmarkt
Die Regierung bestellt gemäß § 78a Abs. 17 des Gesetzes Nr. 435 / 2004 Slg., über die Beschäftigung, geändert durch Gesetz Nr. 365 / 2019 Slg.:
Vorläufige Bestimmungen
Diese Verordnung legt den Höchstbetrag des Beitrags zur Unterstützung der Beschäftigung behinderter Personen fest, die Arbeitgebern zur Verfügung gestellt werden, mit denen das Arbeitsamt der Tschechischen Republik eine schriftliche Vereinbarung über ihre Anerkennung als Arbeitgeber auf dem geschützten Arbeitsmarkt geschlossen hat (im Folgenden „Beitrag“).
Höchstbeitrag
Der Höchstbetrag der Beihilfe beträgt 13.600 CZK.
Effizienz
Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2020 in Kraft.
Ministerpräsident:
Ing. Babiš v. r.
Minister für Arbeit und Soziales:
Dipl.-Pol. Maláčová, MSc., Rev.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Regierungsverordnung Nr. 388/2020 Slg. über den maximalen Beitrag zur Unterstützung der Beschäftigung von Behinderten auf dem geschützten Arbeitsmarkt |
|---|---|
| Art der Vorschrift | Verordnung |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 30.09.2020 |
|---|---|
| In Kraft seit | 01.10.2020 |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Rechtsgebiete:
Arbeitsrecht
Besondere Arbeitsbedingungen
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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