Regierungsverordnung Nr. 388 / 2020 Coll.

Verordnung der Regierung über den Höchstbetrag des Beitrags zur Unterstützung der Beschäftigung von Behinderten auf dem geschützten Arbeitsmarkt

Zeitliche Textfassungen

01.10.2020 Vorherige
In Kraft seit 01.10.2020 bis 30.09.2022
30.09.2020 Verkündet
In Kraft seit 30.09.2020
30.09.2020 MINULE_NEUCINNE
In Kraft seit 30.09.2020 bis 30.09.2020

Novellierungen

Keine Novellierungen verfügbar.

Favoriten
Browserverlauf