Dekret Nr. 369 / 2023 Coll.
Dekret zur Änderung des Dekrets Nr. 114 / 2013 Coll., zur Bestimmung der näheren Bedingungen für die Beurteilung der medizinischen Fitness und des Ausmaßes der Untersuchung eines lebenden oder verstorbenen Spenders von Geweben oder Organen für Transplantationszwecke (Bestimmung über die medizinische Eignung eines Spenders von Geweben und Organen für Transplantationszwecke), geändert durch Dekret Nr. 7 / 2014 Coll.
Diese Vorschrift verweist auf
Dekret Nr. 114 / 2013 Coll.
Ändert
Verordnung über die Festlegung engerer Bedingungen für die Beurteilung der mediz...
Gesetz Nr. 285/2002
Führt durch
Gesetz über Spende, Sammlung und Transplantation von Geweben und Organen und zur...
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.