Dekret Nr. 36 / 2015 Coll.
Dekret über die Ausgabe von Gedenksilber zweihundert Kronen zum 75. Jahrestag der Gründung von České Budějovice
Diese Vorschrift verweist auf
Gesetz des tschechischen Nationalrats Nr. 6/1993
Führt durch
Gesetz des tschechischen Nationalrats über die Tschechische Nationalbank
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.