Dekret Nr. 36 / 2015 Coll.

Dekret über die Ausgabe von Gedenksilber zweihundert Kronen zum 75. Jahrestag der Gründung von České Budějovice

Gültig Ordnung In Kraft seit 04.03.2015
Inhalt
36.
ERKLÄRUNG
vom 11. Februar 2015
zum 75. Jahrestag der Gründung von České Budějovice
Die Tschechische Nationalbank sieht gemäß § 22 a) Gesetz Nr. 6 / 1993 Slg., über die Tschechische Nationalbank, geändert durch Gesetz Nr. 442 / 2000 Slg.:
§ 1
(1) Am 4. März 2015 wird der 750. Jahrestag der Gründung von České Budějovice eine Gedenkmünze von CZK 200 (nachfolgend "zweihundert koruna" genannt) ausgegeben.
(2) Zweihundert koruna wird in der normalen Version und in einer speziellen Version mit poliertem Münz- und Mattentlastung (nachfolgend "Sonderversion") ausgestellt.
(3) Die zweihundred korona im normalen und speziellen Design wird aus einer Legierung mit 925 Teilen Silber und 75 Teilen Kupfer gerollt. Das Gewicht der 2-Hundredth Krone beträgt 13 g, ihr Durchmesser 31 mm und die Kraft 2,3 mm. Bei einer Prägung von zweihundert Kronen in normaler und besonderer Ausführung muss die Toleranz 0,1 mm Durchmesser und 0,15 mm Dicke betragen. Die Toleranz muss bis zu 0,26 g betragen und der Silbergehalt muss bis zu 1 % betragen. Der Rand von zweihundert Kronen im normalen Design wird gesäumt, der Rand von zweihundert Kronen im speziellen Design ist glatt mit dem Merkmal "CZECH NATIONAL BANKA * Ag 0.925 * 13 g *."
§ 2
(1) Auf der Vorderseite der zweihundertsten Krone befindet sich das Siegel des Königs Premysl Otakar II, auf dem der tschechische Löwen links im Schild und rechts in der sacramentava Flamme im Schild dargestellt ist. Auf der linken, oberen und rechten Kante der zweihundert Kronen ist der Name des Staates "CZECH REPUBLIC". Die Bezeichnung der Münze mit dem Akronym der Geldeinheit "200 CZK" liegt am unteren Rand der zweihundert koruna. Alle Texte werden von Punkten am Anfang und Ende eingeschlossen. Die Marke der tschechischen Münzstätte, bestehend aus der Zusammensetzung der Buchstaben "Za" und "M" liegt am rechten Rand der zweihundertsten Krone über der Darstellung des Flaming Eagles von Saint-Clave.
(2) Auf der Rückseite der zweihundert Kronen ist ein Bild des Plans von České Budějovice zum Zeitpunkt ihrer Gründung. Am oberen Rand der zweihundert Kronen ist das Zeichen von České Budějovice, die teilweise in die Darstellung des Plans eingreift. Am linken Rand des Plans befindet sich Hirza Wappen von Klingenberg, der Ortskörper von České Budějovice. Erb stört teilweise mit dem Blaudruck. An den linken und rechten Kanten der zweihundert Kronen sind die Jahre "1265", "2015" und der Text "ESTABLISHMENT OF THE CZECH BUILDING". Alle Texte werden am Anfang, zwischen einander und am Ende durch einen Punkt getrennt. Am unteren linken Rand der zweihundert Kronen, die Initialen des Autors sind zweihundert Kronen des akademischen Bildhauers Zbyňek Fojt, die aus den Buchstaben "FZ" zusammengesetzt sind.
(3) Das Bild der zweihundert Kronen ist im Anhang zu diesem Dekret gegeben.
§ 3
Diese Verordnung tritt am 4. März 2015 in Kraft.
Gouverneur:
Ing. Singer, Ph.D., v. r.

Anhang zum Erlass Nr. 36 / 2015 Coll.
Bilder von Gedenksilber zweihundert Kronen zum 750. Jahrestag der Gründung von České Budějovice
(RS und RS)

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungDekret Nr. 36 / 2015 Coll., zur Ausgabe von Gedenksilber zweihundert Kronen zum 75. Jahrestag der Gründung von České Budějovice
Art der VorschriftOrdnung
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum26.02.2015
In Kraft seit04.03.2015
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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