Dekret Nr. 346 / 2025 Coll.
Verordnung über die Übermittlung von Informationen über die Überwachung des Strom- und Gasmarkts, die Methode zur Bestimmung des Werts des Sicherheitenindex des Händlers und die Bereitstellung von Informationen über Angebotsangebote für Strom oder Gas im Vergleich zum Benchmark (Monitoring Order)
Diese Vorschrift verweist auf
Unbekannte Vorschrift
Führt durch
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Keine eingehenden Zusammenhänge.