Dekret Nr. 346 / 2025 Coll.
Verordnung über die Übermittlung von Informationen über die Überwachung des Strom- und Gasmarkts, die Methode zur Bestimmung des Werts des Sicherheitenindex des Händlers und die Bereitstellung von Informationen über Angebotsangebote für Strom oder Gas im Vergleich zum Benchmark (Monitoring Order)
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