Dekret Nr. 318 / 2002 Coll.

Erlass des Staatsamts für nukleare Sicherheit über Einzelheiten, um die Notfallbereitschaft von nuklearen Anlagen und Standorten mit ionisierenden Strahlungsquellen und die Anforderungen an den Inhalt des internen Notfallplans und der Notfallordnung zu gewährleisten

Diese Vorschrift verweist auf

Dekret Nr. 2 / 2004 Coll.
Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 318 / 2002 Slg., über Einzelheiten, um...
Wird geändert durch
Verordnung Nr. 219/1997 Slg.
Erlass des Staatsamts für nukleare Sicherheit über Einzelheiten, um die Notfallb...
Hebt auf
Wird aufgehoben durch
Gesetz Nr. 18/1997
Gesetz über die friedliche Nutzung von Kernenergie und ionisierender Strahlung (...
Führt durch
Dekret Nr. 2 / 2004 Coll.
Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 318 / 2002 Slg., über Einzelheiten, um...
Führt Übergangsbestimmungen ein

Auf diese Vorschrift verweisen

Keine eingehenden Zusammenhänge.

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