Regierungsverordnung Nr. 31 / 2016 Coll.
Verordnung der Regierung über die Vorführung von Kenntnissen der tschechischen Sprache zwecks Erhalt einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Regierungsverordnung Nr. 282 / 2023 Coll.
Ändert
Regierungsverordnung zur Änderung des Regierungsdekrets Nr. 31 / 2016 Slg., zur...
Gesetz Nr. 326 / 1999
Wird durchgeführt durch
Gesetz über den Wohnsitz von Ausländern in der Tschechischen Republik und über d...