Regierungsverordnung Nr. 280 / 2021 Coll.
Regierungsverordnung über die Beförderung von Schusswaffen und Munition von einem anderen Mitgliedstaat in die Tschechische Republik ohne vorherige Zustimmung der zuständigen Behörden der Tschechischen Republik
Diese Vorschrift verweist auf
Regierungsverordnung Nr. 151 / 2004 Coll.
Hebt auf
Verordnung der Regierung über die Beförderung von Schusswaffen und Munition aus...
Act Nr. 90 / 2024 Coll.
Wird aufgehoben durch
Gesetz über Waffen und Munition
Gesetz Nr. 119/2002
Führt durch
Feuerwaffen und Munitionsgesetz (Firearms Act)
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.