Regierungsverordnung Nr. 27 / 2021 Coll.

Regierungsverordnung zur Änderung der Regierungsverordnung Nr. 219 / 2017 Slg. über die Deaktivierung bestimmter Waffen und Munition, die Herstellung und Zerstörung von Waffen und Munition sowie den Mindestgehalt an Dokumentationen in Bezug auf Delaboration, Abbau, Herstellung von Schnitten und Zerstörung von Munition

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

Auf diese Vorschrift verweisen

Act Nr. 90 / 2024 Coll.
Gesetz über Waffen und Munition
Hebt auf
Regierungsverordnung Nr. 219 / 2017 Coll.
Regierungsverordnungen zur Abwertung bestimmter Waffen und Munition, zur Herstel...
Wird geändert durch
Gesetz Nr. 119/2002
Feuerwaffen und Munitionsgesetz (Firearms Act)
Wird durchgeführt durch
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