Regierungsverordnung Nr. 27 / 2021 Coll.
Regierungsverordnung zur Änderung der Regierungsverordnung Nr. 219 / 2017 Slg. über die Deaktivierung bestimmter Waffen und Munition, die Herstellung und Zerstörung von Waffen und Munition sowie den Mindestgehalt an Dokumentationen in Bezug auf Delaboration, Abbau, Herstellung von Schnitten und Zerstörung von Munition
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Act Nr. 90 / 2024 Coll.
Hebt auf
Gesetz über Waffen und Munition
Regierungsverordnung Nr. 219 / 2017 Coll.
Wird geändert durch
Regierungsverordnungen zur Abwertung bestimmter Waffen und Munition, zur Herstel...
Gesetz Nr. 119/2002
Wird durchgeführt durch
Feuerwaffen und Munitionsgesetz (Firearms Act)