Regierungsverordnung Nr. 27 / 2021 Coll.
Regierungsverordnung zur Änderung der Regierungsverordnung Nr. 219 / 2017 Slg. über die Deaktivierung bestimmter Waffen und Munition, die Herstellung und Zerstörung von Waffen und Munition sowie den Mindestgehalt an Dokumentationen in Bezug auf Delaboration, Abbau, Herstellung von Schnitten und Zerstörung von Munition
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