Regierungsverordnung Nr. 24 / 2005 Coll.

Regierungsorden zur Definition der New Doomsdam Basin Bird Region - Kovařská

Gültig In Kraft seit 13.01.2005
KAPITEL
REGIERUNGSORDNUNG
vom 15. Dezember 2004
Abgrenzung der Vogelregion des neuen Doomske-Beckens - Schmied
Die Regierung bestellt gemäß § 45e Abs. 1 und 2 des Gesetzes Nr. 114 / 1992 S., über Natur- und Landschaftsschutz, geändert durch Gesetz Nr. 218 / 2004 Slg.:
§ 1
Gegenstand
(1) Die Vogelzone des New Doomske Peat - Kovárský (nachfolgend "Völkergebiet") ist definiert.
(2) Die Vogelgebiete sind durch die Populationen Tetra (Tetrao tetrix) und Gelbgrau (Picus canus) und deren Biotope geschützt.
(3) Der Schutz des Vogelgebiets dient der Erhaltung und Wiederherstellung von für Vogelarten relevanten Ökosystemen gemäß Absatz 2 aus ihren natürlichen Gründen der Erweiterung und der Sicherstellung von Bedingungen für die Erhaltung der Populationen dieser Arten in einer günstigen Erhaltungssituation.
§ 2
Definition der Vogelfläche
(1) Das Gebiet der Vögel befindet sich im Gebiet der Region Ústí und der Region Karlovy Vary, in den kadastralen Gebieten von Bečov, Brandov, Black Potok, Dolina, Gabrielina Hutí, Háj u Loučná pod Klínovec, Mount Saint Catherine, Horní Halje, Jezeří
(2) Die territoriale Abgrenzung und Beschreibung der Grenze der Vogelfläche ist in Anhang 1 dieser Verordnung aufgeführt; die indikative grafische Darstellung der Vogelfläche ist in Anhang 2 dieser Verordnung aufgeführt.
(3) Die Kartendokumente des Maßstabs 1: 50 000, in denen das Gebiet der Vogelregion gezogen wird, werden in der zentralen Liste des Naturschutzes gespeichert1) und in elektronischer Form beim Ministerium für Umwelt, dem Regionalbüro der Region Ústí, dem Regionalbüro der Region Karlovy Vary und den Gemeindebüros der Gemeinden mit erweitertem Umfang in dessen Verwaltungsbezirk der Vogelbereich liegt.
§ 3
Tätigkeiten, denen die Zustimmung der Naturschutzbehörde erforderlich ist
(1) Nur mit vorheriger Zustimmung der zuständigen Behörde des Naturschutzes (2) kann sich das Gebiet der Kommunen außerhalb des gleichzeitig gebauten und absetzbaren Vogelgebiets befinden (3)
a) die Art des Grundstücks und die Mittel der Nutzung ändern (4);
b) Tätigkeiten ausführen, die eine Veränderung des Niveaus der festgestellten Oberflächen- und Grundwasserspiegel bewirken, die eine Veränderung des Biotops der Art, für die die Vogelfläche bestimmt ist, bewirken könnten;
c) Drainagesysteme aufrechtzuerhalten;
d) Sportwettkämpfe und andere Veranstaltungen mit öffentlicher Beteiligung, die außerhalb von Dauersportgebieten und markierten touristischen Strecken durchgeführt werden;
(e) neue touristische, Fahrrad-, Reit- und Skipisten zu errichten5),
f) eine Luftanwendung von Bioziden und Stoffen, die die chemischen Eigenschaften der Bodenumgebung verändern können;
(g) chemische Mittel zur Nagetierbekämpfung im land- und forstwirtschaftlichen Bereich verwenden.
(2) Eine vorherige Zustimmung der zuständigen Naturschutzbehörde ist nicht erforderlich
a) die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Tätigkeiten, wenn diese Tätigkeiten einer Entscheidung nach einem bestimmten Recht unterliegen (6) und von der zuständigen Naturschutzbehörde eine Stellungnahme abgegeben worden sind;
b) die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Tätigkeiten, wenn sie gemäß den Vorschriften über die Wasserkontrolle (7) durchgeführt werden;
c) die in Absatz 1 Buchstabe c genannten Tätigkeiten, bei der Aufrechterhaltung einer verstärkten Waldabwärtsstraße, die einen ganzjährigen Betrieb ermöglicht, oder einer verstärkten und unbebauten Abwärtsstraße, die einen saisonalen Betrieb ermöglicht;
d) bei der Durchführung des Straßenbetriebs (8);
e) die in Absatz 1 genannten Tätigkeiten bei Tätigkeiten, die nach besonderen Rechtsvorschriften durchgeführt werden9) im Gebiet des benannten Eroberungsgebiets und der ausschließlichen Lager.
§ 4
Effizienz
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Ministerpräsident:
v. Ing. Jahn v. r.
Stellvertretender Ministerpräsident
Umweltminister:
RNDr. Ambrozek v. r.

Příloha č. 1

Anhang Nr. 1 der Regierungsverordnung Nr. 24/2005
Territoriale Abgrenzung und Beschreibung der Grenzvogelgebiete des New Doomske Peat - Schmied
Aus dem Dorf Pachenkov führt die Grenze des Vogelgebiets entlang der Straße *) zu Nová Ves ca. 950m zur Wende der Waldstraße *), dann in der Südrichtung entlang der Straße, die auch ein touristischer Weg zur Waldstraße in der Nähe des Holzteichs ist. Er fährt südlich auf der Straße am Ostfuß von Fox Hill und Bear Rock und dann südwestlich auf dem Weg vorbei am Bear Rock zum Red Pit. Von dort geht die Grenze weiter entlang der Straße mit dem touristischen Weg westlich Richtung Lesna. Von Lesná geht nach Süden auf der Straße unter der Elektrode ca. 450m auf die Höhe des Kote 877 und dann nach Westen zuerst entlang der Nordkante der Wiese und dann durch die Waldpassage überlastet den sogenannten Sunway und entlang des Nebenflusses des Niva Baches weiter nach Svuhova. Das Dorf ist ca. 230m südlich auf der Straße zum Neuen Haus. Von dort geht nordwestlich am Westrand der Wiese ca. 200m und kehrt zur Straße namens Telefon zurück, die etwa 1300m westlich geht. Nordwesten von Rooster Hill in der Kubik 844, erreicht es die Straße Kalek - Bolebor. Danach geht es weiter südlich 560m und dreht sich dann nordwestlich und dann nach der Waldkommunikation * * *) zum nördlichen Rand des Dorfes Zakoutí. Von dem Spielplatz im nördlichen Teil des Dorfes geht die Grenze unter der Stromleitung Nordwesten ca. 330 m zum Frühling des Hafen-Koast Nebenflusses von Bílina, entlang des Hafen-Koast Nebenflusses von Bílina weiter Südwesten auf der Radenov - Kalek Straße, entlang dieser Straße geht es in Richtung Black Pond. Nach dem Black Pond Damm nach Süden und weiter durch den Waldpass geht die Grenze noch nach Süden ca. 850 km zum Stand 806 an der Old Blaten Road und dann 180 m nach Südosten. Dann geht die Grenze entlang der Waldstraße nach Westen und dann südwestlich zum Ortsnamen U Hütte. Dann kopiert die Grenze der Stadt Radenov entlang der Waldstraßen und dann das Dorf Načetín bei Kalk zur Hütte Hadinec (815m.n.m.). Von dort führt es nach Westen durch Waldstraßen zu Bear Falls, zum Stand 828, entlang der Waldstraße und der Straße nach Chomutovka. Gegen den Strom fährt die Grenze entlang des Chomutovka-Flusses über die Straße Nr. I / 7, 400 m westlich der Straße Nr. I / 7 nach Süden über die Kubik 853 und weiter entlang der Feldstraße zum Stand 847 zum Waldrand. Von dort geht es in Südostrichtung entlang der Feldstraße entlang der Grenze des Berges St. Shebestian zum Stand 834. Es geht auch südlich durch eine Linie durch Wiesen und Weiden und durch eine Bahnlinie etwa 1600m zum Waldrand. Am nördlichen Rand des Waldes geht es zur Kubik 786.6 und von dort auf der Waldstraße nach Südwesten zum Adjunct River in Kubik 740. Von dort geht es südwestlich bis zum Rand des Waldbaums an der 400kW-Linie und entlang der Feldstraße bis zur Kabine 785,5. Es geht auch am Rande des Waldes durch den Fluss Prunerovský zu den Neuen Häusern auf der Straße Služí - ČD Bahnhof nach ihm in Kubik 770, und dreht sich nach Süden um den Fußballplatz. Es geht weiter entlang der Feldstraße und entlang des Randes der Waldgebiete geht es nach Süden Richtung Sibenice Hill zum Waldrand ca. 230 Meter nördlich der Sibenice Hill Kubik, weiter entlang des Waldrandes zur Straße II / 223 am Stand 792.8. Nach der Straße, ca. 570m in Richtung Lysá Berg Richtung Waldrand. Nord von Lysá hora geht entlang der Waldkante zu einem kleinen Wasserstrom am Stand 821, dann führt eine direkte Verbindung zum Nordwesten zur Bahnlinie am Stand 815.40 und über die Strecke zur Feldstraße. Nach der Feldstraße geht er nach Südwesten zur Straße Nr. II/223, dann entlang der elektrischen Linie weiter südwestlich bis etwa 1500m über den Hamerstrom und entlang der Straße Nr. II/223 durch Kotlin zur Bahnlinie an der Haltestelle Mědenec. Nach der Bahnlinie geht es zur Frachtstation Mědenec, der Erzbergwerk und weiter zum Waldrand nahe dem Stand 851. Am Rande des Waldes nach Süden durch eine Feldstraße nach Südwesten auf der Straße II / 223 und durch diese Straße führt die Grenze durch den Oberen Halje bis zur Kovářská nördlich von Vysoká Seč. Von der Kreuzung geht die Grenze durch die Waldstraße durch den Vykmanovský Wald, dann westlich, nördlich des Kreuzberges nach Meluzna. Nach dem Srné - Loučná 540m nordwestlich zur Wende der Waldstraße. Diese Waldstraße nach Westen in Richtung Kubik Auf den Felsen und Südwesten von Macecha nördlich zum Hotel Ankunft unter Klínovec. Von dort geht die Grenze entlang der Straße durch Háj, Hájská Hügel, Jagdgelände Vápenka bis Kovárský, weiter entlang der Bahnstrecke bis zur Haltestelle Kovářska-Stadt. Von dort auf dem Weg nach Westen bis zum Rand des Dorfes Kovářská. Von dort entlang der Kovářská-Straße - der Staudamm Adresse nordöstlich um den kleinen, mittleren und großen Špičák zum Staudamm. Auf der Route II / 224 ist die Grenze südöstlich, hinter der Brücke durch den Adjunct-Strom, entlang der rechten Bank auf einer verstärkten Straße entlang des Staudamms, entlang dieser Straße um den Deer-Gebirge zur Staatsgrenze zu Deutschland, entlang der Staatsgrenze durch die Kreuzung des St. Sebestians nach Necetín. Von dort geht die Grenze nach Westen zum Teich nördlich des Dorfes und entlang der Waldkante geht zuerst Südwesten, dann nach Süden über die Straße zum Nachetín-Teich und dann noch entlang der Waldkante nach Nordosten. Es geht weiter entlang des Waldrandes bis nach Südosten um Jindřich Vsi und noch am Waldrand nach Norden bis zur Straße nach Kalk. Auf dieser Straße geht es zum Rand des Dorfes Kalek und weiter südöstlich am Waldrand zum Weißen Fluss. Auf der Feldstraße geht die Grenze nach Nordosten zu den Teichen unter den Wendehäusern, Nordosten etwa 500m zur Straße und Nordwesten etwa 350m. Von dort entlang der Feldstraße nach Nordosten zum Wald und entlang der Kante zur Woláren Straße. Nach ihm nach Norden, wo es sich in Richtung der Staatsgrenze, die durch den Nachetín Bach gebildet wird, dreht. Nach der Staatsgrenze geht es weiter von der Staatsgrenze am Grenzstein 15 / 9 in Richtung Důlní vrch, entlang der Straße Zv. Gabrielka am Stand 688 weiter zum Telč-Strom. Nach dem Telč-Kreek in Südostrichtung zum Ortsnamen V Hole, von dort auf der Straße nach Malá Háj und weiter entlang der Straße auf dem Berg von St. Catherine zur Kurve und nach Pachenkov.
Erläuterungen:
*) Wenn der Text des Anhangs angibt, dass die Grenze auf der Straße führt, wird angezeigt, dass sie am Rand des Straßenhilfspakets führt, nämlich der in den Vogelbereich weisende Rand.
*) Wenn der Text des Anhangs angibt, dass die Grenze auf dem Weg führt, wird ausgedrückt, dass sie entlang des Straßenrandes führt, nämlich die Grenze in den Vogelbereich.
* * * * *) Wenn der Text des Anhangs besagt, dass die Grenze auf der Straße führt, wird ausgedrückt, dass sie am Rand des Straßenhilfsgrundstücks führt und dass sie am Rand des Vogelgebietes führt.

Příloha č. 2

Anhang Nr. 2 des Erlasses Nr. 24 / 2005 Coll.
Individuelle graphische Darstellung des Vogelgebietes des New Doomske Peat - Kovařská

1) Artikel 42 des Gesetzes Nr. 114 / 1992 Slg., über Natur- und Landschaftsschutz, geändert durch Gesetz Nr. 218 / 2004 Slg.
2) Abschnitte 77a (3) (v) und 78 (2) des Gesetzes Nr. 114/1992 Slg., geändert durch Gesetz Nr. 218/2004 Slg.
3) § 139a des Gesetzes Nr. 50 / 1976 Slg., über Territorial Planning and Construction Regulations (Construction Act), geändert durch Gesetz Nr. 83 / 1998 Slg.
4) § 32 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 50 / 1976 Slg. § 2 Abs. 3 und § 6 des Gesetzes Nr. 344 / 1992 Slg., über das kadastrale Eigentum der Tschechischen Republik (Kadastralrecht), geändert durch Gesetz Nr. 89 / 1996 Sl. und Gesetz Nr. 120 / 2000 Slg.
5) Zum Beispiel Artikel 3 Absatz 4 des Erlasses Nr. 104 / 1997 Slg., Durchführung des Straßengesetzes.
6) § 39 ff. Gesetz Nr. 50 / 1976 Slg.
7) Absatz 59 Absatz 1 Buchstabe a des Gesetzes Nr. 254 / 2001 Slg., über Wasser und über die Änderung bestimmter Gesetze (Wassergesetz).
8) § 34 des Gesetzes Nr. 13 / 1997 Slg., auf Straße, geändert.
Gesetz Nr. 61/1988 Slg., über Bergbauaktivitäten, Explosivstoffe und staatliche Bergbauverwaltung, geändert durch Gesetz Nr. 425 / 1990 Slg., Gesetz Nr. 542 / 1991 Slg., Gesetz Nr. 169 / 1993 Slg., Nr. 128 / 1999 Slg., Gesetz Nr. 71 / 2000 Slg., Gesetz Nr. 124 / 2000 Slg., Gesetz Nr.

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ZitierungRegierungsverordnung Nr. 24 / 2005 Coll., Definition der Vogelregion des neuen Doomske Peat - Kovářská
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Verkündungsdatum13.01.2005
In Kraft seit13.01.2005
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