Mitteilung des Finanzministeriums Nr. 233 / 2023 Coll.

Mitteilung des Finanzministeriums zur Bestimmung der Emissionsbedingungen für die tschechische Staatsanleihe, 2023-2029, 5,75%

Gültig Kommunikation
Textfassungen: 28.07.2023
233
GEMEINSCHAFT
Finanzministerium
vom 30. Juni 2023
Bestimmung der Emissionsbedingungen für die tschechische Staatsanleihe, 2023-2029, 5,75%
Das Finanzministerium (nachstehend "das Ministerium "oder" der Emittent" genannt) bestimmt diese Emissionsbedingungen, die die Rechte und Pflichten des Emittenten und der Inhaber der Anleihen genauer definieren, sowie Informationen über die Emission von Anleihen und die Formalitäten der Staatsanleihe der Tschechischen Republik, 2023-2029, 5,75% (nachstehend "die Anleihe "oder" Anleihen" genannt). Die Anleihen werden von der Tschechischen Republik auf der Grundlage von § 25 und 26 des Gesetzes Nr. 190/2004 Slg. auf Anleihen in der geänderten Fassung (nachstehend "Gesetz über Anleihen" genannt), § 35 des Gesetzes Nr. 218/2000 Slg., über Haushaltsregeln und zur Änderung bestimmter verwandter Gesetze (Haushaltsregeln), geändert (nachfolgend "die Haushaltsregeln" genannt) und auf der Grundlage von Teil 1 ausgegeben. Regeln für den Primärverkauf von Staatsanleihen, die von der Tschechischen Nationalbank in der geänderten Fassung auf der Website der Tschechischen Nationalbank und des Ministeriums (nachstehend als "Regel zum Primärverkauf" bezeichnet) veröffentlicht werden. Insbesondere unterliegen die Anleihen diesen Bedingungen, dem Anleiherecht, den Haushaltsregeln, den Regeln für den Primärverkauf und den in der vertraglichen Dokumentation zwischen dem Emittenten und den ausgewählten Auktionsteilnehmern enthaltenen Verfahren und Regeln (nachstehend als "Vertragsdokumentation" bezeichnet).
1. Basisbeschreibung der Anleihen:
Ausstellung: Tschechische Republik - Finanzministerium
Name: Staatsanleihe der Tschechischen Republik, 2023-2029, 5.75%
Kurzbezeichnung: Tschechische Republik, 5.75%, 29
Seriennummer: 153.
Nennwert: 10.000 CZK (mit Worten: 10.000 CZK)
Art der Anleihe: Staatsanleihe
Währung, in der Anleihen genannt werden: Tschechische Krone (CZK)
Beginn der Anmeldefrist: 26.7.2023
Datum des Ablaufs der Anmeldefrist: 28.2.2029
Datum: 28.7.2023
Laufzeit: 29.3.2029
Zinserträge: ermittelt mit einem festen Zinssatz von 5,75% p.a.
Gebrochene Tage: ACT / ACT (ICMA)
ISIN: CZ0001007025
Separater Rektor - ISIN: CZ000070548
Gutschein Nr. 1 - ISIN: CZ0000705355
Gutschein Nr. 2 - ISIN: CZ0000705363
Gutschein Nr. 3 - ISIN: CZ0000705371
Gutschein Nr. 4 - ISIN: CZ0000705389
Gutschein Nr. 5 - ISIN: CZ0000705397
Gutschein Nr. 6 - ISIN: CZ0000705405
2. Die Anleihen werden auf der Grundlage der Haushaltsregeln im Sinne von Artikel 25 Absatz 2 Buchstabe b des Anleihegesetzes ausgegeben.
3. Anleihen werden als Bucheintragspapiere ausgegeben und zum Zeitpunkt der Ausgabe im zentralen Register der Bucheintragspapiere registriert, gemäß § 92 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 256/2004 Slg., auf dem Kapitalmarktgeschäft, geändert, nach tschechischem Recht durch die Zentraleinlage der Wertpapiere, a.s., mit Sitz in Rybná 14, 110 05 Praha 1, Tschechische Republik, eingetragen durch das Gemeindegericht in Einfügen, Abschnitt B08, Eine andere Person als ein Zentralverwahrer, der berechtigt ist, Aufzeichnungen von Bucheinträgen zu halten, hält ein Anleiheregister, wenn der Emittent dies beschließt.
4. Anleihen können von juristischen und natürlichen Personen, die ihren Sitz oder Wohnsitz in der Tschechischen Republik und im Ausland haben, abonniert und erworben werden (nachstehend "der Abonnent "oder" Abonnenten" genannt).
5. Das Recht auf Zahlung der Anleiheerlöse wird von der Person ausgeübt, die berechtigt ist, die an der Anleihe gebundenen Rechte am 28. Dezember ab 2024 auszuüben. Das Recht auf Zahlung der Rendite der Anleihe für den Zeitraum vom Zeitpunkt der Ausgabe (einschließlich dieses Datums) bis 29.3.2024 (ohne diesen Zeitpunkt) wird von der Person ausgeübt, die berechtigt ist, die mit der Anleihe verbundenen Rechte am 28.2.2024 auszuüben. Die Übertragbarkeit von Anleihen und die Möglichkeit, Anleihen zu errichten, sind nach dem 28. Februar 2029 ausgeschlossen.
6. Die Anleiherendite wird mit einem festen Zinssatz von 5,75% p.a. bestimmt. Der Erlös aus Anleihen wird ab 2024 einmal jährlich zum Zeitpunkt des 29. des betreffenden Jahres gezahlt. Ist das Datum der Rendite der Anleihe kein Arbeitstag, so wird die Rendite der Anleihe am unmittelbar folgenden Arbeitstag ohne Anspruch auf die Rendite für diese Verschiebung gezahlt.
7. Die erste Rückgabefrist für die Zahlung des Anleiherendites beträgt von 28.7.2023 (einschließlich dieses Datums) bis 29.3.2024 (ohne dieses Datum). Der folgende Renditezeitraum wird ab 29.3 (einschließlich jenes Datums) des betreffenden Jahres auf 29.3 (ohne diesen Tag) des Jahres nach 2024 festgesetzt. Für die Zwecke jeder Berechnung im Zusammenhang mit Anleihen, die auf der Grundlage dieser Emissionsbedingungen ausgegeben werden, wird ein Bruchteil von Tagen verwendet, der auf dem Übereinkommen der tatsächlichen Anzahl der letzten Tage in dem Zeitraum basiert, für den die betreffende Berechnung vorgenommen wird, und die tatsächliche Anzahl der Kalendertage im Jahr [ACT / ACT Standard (ICMA)]. Die proportionale Rendite der Anleihe wird zum Zeitpunkt der Berechnung der proportionalen Rendite der Anleihe ab dem Zeitpunkt der Ausgabe oder ab dem Zeitpunkt des Beginns der betreffenden Rendite zum Zeitpunkt der Berechnung der proportionalen Rendite der Anleihe berücksichtigt.
8. Die Debt-Ausgaben können innerhalb der Anmeldefrist in aufeinanderfolgenden Raten (in Tranchen) ausgegeben werden.
9. Die Emissionsquote der Anleihe der betreffenden Tranche der Anleiheemission wird durch den Auktionssatz bestimmt. Bei der Ausgabe von Anleihen durch die Eintragung in das Vermögenskonto des Emittenten gemäß Artikel 35 Absatz 7 der Haushaltsregeln wird der Anleihenemissionssatz zu 100 % des Nennwerts bestimmt.
10. Die Anleihen werden öffentlich in der Tschechischen Republik zum Abonnement angeboten und über die Tschechische Nationalbank nach § 26 Abs. 4 des Anleihegesetzes auf dem Primärmarkt verkauft. Der primäre Verkauf von Anleihen, die Methode und der Ort des Abos von Anleihen, die Methode und Frist für die Lieferung von Anleihen an einzelne Abonnenten und die Art und Weise und der Ort der Zahlung des Emissionssatzes der Abo-Anleihe richtet sich nach den Regeln des Primärverkaufs und der in der Vertragsdokumentation enthaltenen Verfahren und Regeln, die im Falle eines Konflikts entscheidend sind. Primäranleihenverkäufe werden in Form von Auktionen durchgeführt. Der Auktionsplatz ist Česká národní banka. Nur eine vom Emittenten oder Emittenten benannte Person kann an der Auktion teilnehmen. Andere Teilnehmer dürfen nur indirekt über vom Emittenten oder vom Emittenten benannte Personen teilnehmen. Der Emittent ist berechtigt, Schuldverschreibungen zu schreiben, wenn sie erst nach § 15 Abs. 4 des Schuldverschreibungsgesetzes in das Vermögenskonto des Emittenten ausgegeben werden und Schuldverschreibungen vor ihrem Fälligkeitstermin erwerben, einschließlich der Rückzahlung von Schuldverschreibungen zu einem beliebigen Preis zu einem beliebigen Zeitpunkt nach dem Emissionsdatum und unter anderen vom Ministerium festgelegten Bedingungen. Eigene Schuldverschreibungen, die der Emittent vor seinem Fälligkeitstermin erworben hat, einschließlich Schuldverschreibungen, die vom Emittenten zurückgekauft werden, werden nicht gelöscht und stehen dem Emittenten im Ermessen, ob er sie im Besitz des Emittenten verlässt und gegebenenfalls verkauft oder anderweitig entscheidet.
11. Der Primärverkauf von Anleihen in der ersten Tranche der Anleihenausgabe wird durch eine am 26. Juli 2023 von der Tschechischen Nationalbank nach den Regeln für den Primärverkauf und nach den in der Vertragsdokumentation enthaltenen Verfahren und Regeln durchgeführt, wobei die in der Vertragsdokumentation enthaltenen Verfahren und Regeln für den Fall eines Konflikts entscheidend sind. Die Ausgabe und der Primärverkauf von Anleihen durch weitere Tranchen der Anleiheemission nach der ersten Tranche der Anleiheemission wird vom Emittenten beschlossen und bestimmt das Datum und die Art der betreffenden Auktionen nach den Primärverkaufsregeln. Die Auktionsbekanntmachung und die Auktionsmethode werden rechtzeitig vor dem Auktionsdatum auf der Website des Ministeriums veröffentlicht.
12. Anleihen können nach Artikel 7 des Anleihegesetzes in weniger als oder mehr als dem Gesamtnennwert der Anleihenausgabe als dem erwarteten Nominalwert der Anleihenausgabe ausgegeben werden. Der mögliche Umfang der Erhöhung des Gesamtnennwerts der Anleihen-Emission beträgt 20 000 000 CZK (d. h. 20 Milliarden CZK).
13. Die Anleihen werden am 29. März 2029 zum Nominalwert zurückgezahlt. Dieses Datum schließt das Interesse an Anleihen ab. Die Anleihen werden zusammen mit der Zahlung der letzten Anleiherendite an die Person zurückgezahlt, die die Anleihen am 28. Februar 2029 besitzt. Ist das Datum der Rückzahlung der Anleihen und die Zahlung der letzten Anleihenrendite kein Arbeitstag, so werden diese Zahlungen am unmittelbar folgenden Arbeitstag ohne Anspruch auf die Rückzahlung für diese Rückzahlung geleistet.
14. Der Emittent verpflichtet sich, unter diesen Emissionsbedingungen die Zahlung von Anleiherträgen und die Rückzahlung von Anleihen an Personen sicherzustellen, die berechtigt sind, die mit der Anleihe verbundenen Rechte an dem Tag auszuüben, der durch diese Emissionsbedingungen festgelegt ist, ausschließlich in den Kronen der Tschechischen oder anderer Währung, die zum Zeitpunkt der Zahlung die Rechtswährung der Tschechischen Republik sein wird. Die Tschechische Nationalbank und das Ministerium sind daran beteiligt, die Rückzahlung von Anleihen und die Zahlung von Anleiherträgen entweder direkt oder über andere Mandate zu gewährleisten. Der Nominalwert der Anleihen wird zurückgezahlt und die Anleiherendite wird nach den Anweisungen der Personen, die berechtigt sind, die mit der Anleihe verbundenen Rechte zu dem durch diese Emissionsbedingungen gesetzten Zeitpunkt auszuüben, per Barüberweisung gezahlt. Der Zahlungsort ist die Tschechische Nationalbank oder jede andere vom Emittenten zugelassene Person, die die Art und Weise veröffentlicht, in der die Rückzahlung der Anleihe und die Zahlung der Anleiherendite erfolgen.
15. Die gültige Bewertung der finanziellen Förderfähigkeit (Rating) der langfristigen Kronenverbindlichkeiten zum Zeitpunkt der Bestimmung dieser Emissionsbedingungen durch S & P Global Ratings ist auf AA-Ebene, Moody's auf A3-Ebene, Fitch Ratings auf AA-Ebene, Japan Credit Rating Agency auf AA-Ebene, R & I auf AA-Ebene, Scope Ratings auf AA- und ACRA auf AA-Ebene.
16. Schuldverschreibungen sind direkte, bedingungslose und unvorhergesehene Schulden der Tschechischen Republik, die auf der gleichen Ebene mit allen anderen bestehenden und zukünftigen direkten, bedingungslosen und unvorhergesehenen Schulden der Tschechischen Republik sind.
17. Das Gesetz über die Anleihe wird innerhalb der Frist begrenzt, die das zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung des Gesetzes geltende Recht vorsieht.
18. Diese Emissionsbedingungen werden vom Ministerium in der Sammlung der Gesetze bekannt gegeben. Ein Hinweis auf den erwarteten Gesamtnennwert der Anleiheemission wird zusammen mit diesen Emissionsbedingungen durch Veröffentlichung in der tschechischen Sprache auf der Website des Ministeriums in dem Teil, in dem der Emittent Informationen über die von ihm ausgegebenen Staatsschulden veröffentlicht. Jede weitere Mitteilung an die Inhaber von Anleihen und an die Öffentlichkeit über diese Anleihen wird ebenfalls in gleicher Weise veröffentlicht.
19. Die Tschechische Nationalbank überwacht nicht die Ausgabe dieser Anleihen oder deren Emittenten.
20. Diese Emissionsbedingungen können in Fremdsprachen übersetzt werden. Wenn es einen Konflikt zwischen verschiedenen Sprachversionen von Emissionsbedingungen gibt, ist die tschechische Version entscheidend.
21. Anleihen werden nach tschechischem Recht ausgegeben und die Besteuerung der Anleihenerträge unterliegt tschechischem Recht. Die Rechte und Pflichten dieser Emissionsbedingungen und der auf ihrer Grundlage ausgegebenen Schuldverschreibungen werden nach tschechischem Recht geregelt und ausgelegt, unabhängig von den Bestimmungen der Konfliktnormen.
Finanzminister:
Ing. Stanjura v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungMitteilung des Finanzministeriums Nr. 233 / 2023 Coll., Bestimmung der Emissionsbedingungen für die Tschechische Staatsanleihe, 2023-2029, 5.75%
Art der VorschriftKommunikation
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Verkündungsdatum28.07.2023
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Rechtsgebiete: Wertpapiere Finanzen
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