Dekret Nr. 227 / 2008 Coll.

Verordnung zur Festsetzung des Betrags der Pauschalbeträge der zusätzlichen Kontrollkosten, der Kosten, die bei der Überprüfung der Einhaltung der Spezifikationen und Kosten entstehen, die die zuständigen Behörden im Zusammenhang mit der Einfuhr oder der Einfuhr von Lebensmitteln und Rohstoffen aus Drittländern (Verordnung über Pauschalkosten)

Zeitliche Textfassungen

25.01.2020 Aktuell
In Kraft seit 25.01.2020
01.07.2008 Vorherige
In Kraft seit 01.07.2008 bis 24.01.2020
30.06.2008 Verkündet
In Kraft seit 30.06.2008
30.06.2008 MINULE_NEUCINNE
In Kraft seit 30.06.2008 bis 30.06.2008

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