Dekret Nr. 227 / 2008 Coll.
Verordnung zur Festsetzung des Betrags der Pauschalbeträge der zusätzlichen Kontrollkosten, der Kosten, die bei der Überprüfung der Einhaltung der Spezifikationen und Kosten entstehen, die die zuständigen Behörden im Zusammenhang mit der Einfuhr oder der Einfuhr von Lebensmitteln und Rohstoffen aus Drittländern (Verordnung über Pauschalkosten)
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.