Regierungsverordnung Nr. 219 / 2017 Coll.
Regierungsverordnungen zur Abwertung bestimmter Waffen und Munition, zur Herstellung von Waffen und Munition, zur Vernichtung von Munition und zum Mindestgehalt an Dokumentationen im Zusammenhang mit der Ausarbeitung, dem Abbau, der Herstellung von Schnitten und der Zerstörung von Munition
Diese Vorschrift verweist auf
Regierungsverordnung Nr. 27 / 2021 Coll.
Wird geändert durch
Regierungsverordnung zur Änderung der Regierungsverordnung Nr. 219 / 2017 Slg. ü...
Act Nr. 90 / 2024 Coll.
Wird aufgehoben durch
Gesetz über Waffen und Munition
Unbekannte Vorschrift
Führt durch
Auf diese Vorschrift verweisen
Gesetz Nr. 119/2002
Wird durchgeführt durch
Feuerwaffen und Munitionsgesetz (Firearms Act)