Regierungsverordnung Nr. 219 / 2017 Coll.
Regierungsverordnungen zur Abwertung bestimmter Waffen und Munition, zur Herstellung von Waffen und Munition, zur Vernichtung von Munition und zum Mindestgehalt an Dokumentationen im Zusammenhang mit der Ausarbeitung, dem Abbau, der Herstellung von Schnitten und der Zerstörung von Munition
Zeitliche Textfassungen
Novellierungen
30.01.2021