Dekret Nr. 201 / 2020 Coll.

Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 247 / 2013 Slg., über Anträge nach dem Gesetz über Investmentgesellschaften und Investmentfonds, geändert durch Dekret Nr. 344 / 2014 Slg.

Gültig Ordnung In Kraft seit 01.05.2020
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ERKLÄRUNG
vom 20. April 2020
zur Änderung des Erlasses Nr. 247 / 2013 Slg. über Anträge nach dem Gesetz über Investmentgesellschaften und Investmentfonds, geändert durch den Erlass Nr. 344 / 2014 Slg.
Die Tschechische Nationalbank sieht gemäß § 316 (6), § 318 (6), § 319 (6), § 320 (3), § 322 (5), § 324 (4), § 325 (6) und § 532 des Gesetzes Nr. 240 / 2013 Coll., über Investmentgesellschaften und Investmentfonds, geändert durch Gesetz Nr. 336 / 2014 Coll. und Gesetz Nr. 119 / 2020 Coll.:
Čl. I
Verordnung Nr. 247 / 2013 Slg., über Anträge nach dem Gesetz über Investmentgesellschaften und Investmentfonds, geändert durch das Gesetz Nr. 344 / 2014 Slg., wird wie folgt geändert:
1. In Abschnitt 2 Buchstabe c Ziffer 2 werden die Begriffe "organisatorischer Bestandteil eines Unternehmens " ersetzt durch" Zweig".
2. In Absatz 2 Buchstabe d wird am Ende von Nummer 1 Komma durch "ein "und Punkt 2 wird gestrichen.
Punkt 3 ist umnummeriert Punkt 2.
3. Artikel 2 Buchstabe f:
"(f) Daten über Personen mit engen Links (4)
1. die Identifizierung jeder Person mit engen Verbindungen; wenn eine Person mit engem Bezug eine Person mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat ist, auch ein Hinweis darauf, ob sie eine Person ist, die von der Aufsichtsbehörde eines anderen Mitgliedstaats befugt ist, als geregeltes Unternehmen auf dem Finanzmarkt zu handeln, oder ob es sich um eine Kontrollperson dieser Person handelt und eine Person mit einer engen Ausübung eines Sitzes in einem Mitgliedstaat ist, sowie der Nachweis, dass die Rechtsvorschriften dieses Staates wirksam sind,
2. eine Beschreibung der Struktur der Gruppe und der Art und Weise, wie sie mit der grafischen Darstellung der Beziehungen zwischen jeder eng verbundenen Person verknüpft ist, die den Gegenstand ihrer Tätigkeit angibt; und
3. wenn die Person mit engen Links eine juristische Person ist, die Identifizierung der 10 größten Mitglieder nach dem Stimmrechtsanteil oder allen Mitgliedern, wenn die juristische Person weniger als 10 von ihnen hat, und der Betrag ihrer Stimmrechtsanteile, ausgedrückt als Prozentsatz, ";
4. In Absatz 2 (j) wird am Ende von Punkt 2 der Punkt durch eine Komma ersetzt und der folgende Punkt (k) angefügt:
„(k) ein Dokument über den Erwerb oder die Erhöhung einer qualifizierten Beteiligung der Erklärung einer Person,
1. hat oder erhält einen Betrieb in seinem eigenen Namen und auf eigene Rechnung;
2. Ausübung oder Ausübung der Stimmrechte zugunsten eines Dritten;
3. übertragen oder beabsichtigt, im Rahmen eines Vertrages oder einer anderen Vereinbarung die Ausübung der Stimmrechte an eine andere Person zu übertragen;
4. es gibt oder soll eine Tatsache sein, auf deren Grundlage sie kontrolliert wird oder wird;
5. im Einvernehmen mit einer anderen Person handeln, an die die Ausübung der Stimmrechte übertragen wurde oder die einen erheblichen Einfluss auf das Verfahren hat; und
6. hat Schulden von mehr als 5 % des Eigenkapitals oder der Vermögenswerte einer Person, die qualifizierte Beteiligungen erwerben oder erhöhen; Dies gilt sinngemäß für Garantien, Garantien und andere Verbindlichkeiten, aus denen solche Verbindlichkeiten entstehen können."
5. In Artikel 3 wird am Ende des Absatzes 2 der Punkt durch "a" ersetzt und der folgende Buchstabe d angefügt:
"(d) Informationen über Personen mit engen Links."
6. In Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe b Ziffer 2 werden die Worte "und ein Überblick über die Vergangenheit und die gegenwärtige Mitgliedschaft von gewählten Organen anderer juristischer Personen" gestrichen.
7. In Ziffer 3 Absatz 3 Buchstabe b) wird am Ende von Punkt 3 das Wort "a ' durch ein Komma ersetzt, am Ende von Punkt 4 wird der Punkt durch ein Komma ersetzt und die folgenden Punkte 5 bis 7 angefügt:
"5. einen Überblick über die Funktionen in den gewählten Gremien und Funktionen in anderen juristischen Personen, denen diese Person in den letzten 10 Jahren ernannt oder anderweitig aufgerufen wurde, und für jede dieser juristischen Personen, ihre Identifikationsdaten, den Gegenstand der Tätigkeit, die Beschreibung der durchgeführten Funktion, die Erfüllungsdauer der Funktion, und die Angabe, ob die Verwaltung oder die Person gemäß § 21 Abs. 5 des Gesetzes beabsichtigt, diese Funktion parallel zu der der Verwaltungsperson auszuführen
6. eine Beschreibung der finanziellen und personellen Beziehungen der Hauptperson zu dem Antragsteller und anderen Verwaltungspersonen des Antragstellers, die Kontrolle des Antragstellers und des Antragstellers, der von der Person und den Personen dieser Personen kontrolliert wird, sowie gegebenenfalls Aktionäre oder Mitglieder mit qualifizierter Beteiligung am Antragsteller; und
7. die vorgeschlagene Funktion dieser Person in der Organisation des Antragstellers und eine kurze Beschreibung der Leistung dieser Funktion in Bezug auf die übertragenen Befugnisse und Pflichten.
8. Absatz 3 (4) lautet wie folgt:
"(4) Anhänge mit Informationen über Personen mit qualifiziertem Teilnehmer (4) und Personen, die im Einvernehmen mit einer anderen Person eine qualifizierte Teilnahme an dem Antragsteller und der Kontrollperson erhalten, sind:
a) eine Liste von Personen mit qualifizierender Beteiligung an der Anmelderin und Personen, die im Einvernehmen mit einer anderen Person eine qualifizierende Teilnahme an der Anmelderin und den Kontrollpersonen und die grafisch angezeigte Beziehung zwischen diesen Personen erreichen; für Personen, die im Einvernehmen handeln, auch die Tatsache, auf deren Grundlage das konzertierte Verhalten stattfindet und im Falle der Kontrolle der Anmelderin eine Beschreibung der Tatsache, auf deren Grundlage die Person zur Kontrolle der Anmelderin wird,
b) für jede in Buchstabe a genannte Person:
1. Identifizierungsdaten,
2. Angaben über den Betrag des Anteils des als Prozentsatz ausgedrückten Kapitals oder Stimmrechts und den Betrag der Hinterlegung (nachfolgend als "Anteilbetrag" bezeichnet) oder eine Beschreibung einer anderen Form der Anwendung eines erheblichen Einflusses auf die Verwaltung des Anmelders, einschließlich der unmittelbar oder mittelbar erworbenen Aktie; im Falle einer indirekten Aktie die Angabe der Person, durch die der Anteil erworben wird;
3. Ist die unter Buchstabe a genannte Person eine juristische Person, auch die Identifizierung der 10 größten Mitglieder durch Beteiligung an den Stimmrechten oder aller Mitglieder, wenn weniger als 10, und deren Anteile,
4. Nachweis einer Betriebsgenehmigung;
5. Finanzausweise und andere Dokumente, die den Ursprung der Finanzmittel belegen, aus denen der Erwerb des qualifizierenden Betriebs gedeckt wurde oder ist, es sei denn, er ist bereits im Anhang gemäß Absatz 2 Buchstabe b aufgeführt;
6. Nachweis der Glaubwürdigkeit und des Nachweises der Integrität eines ausländischen Staates;
7. ein Dokument über den Erwerb oder die Erhöhung eines qualifizierten Betriebs;
8. strategische Absicht im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Erhöhung von qualifizierten Beteiligungen;
9. einen Überblick über die juristischen Personen, für die die unter Buchstabe a genannte Person eine Person ist, die einen erheblichen Einfluss auf die Verwaltung dieser Person und für jede dieser juristischen Personen die Identifizierungsdaten, deren Gegenstand und die Höhe des Anteils kontrolliert oder ausübt, oder eine Beschreibung einer anderen Form der Anwendung eines erheblichen Einflusses auf die Verwaltung dieser juristischen Person;
10. einen Überblick über die in den gewählten Organen und Funktionen in anderen juristischen Personen, denen die unter Buchstabe a genannte Person in den letzten 10 Jahren ernannt oder anderweitig angerufen wurde, und für jede dieser juristischen Personen, ihre Identifikationsdaten, den Gegenstand der Tätigkeit und die Beschreibung der geleisteten Aufgaben und die Dauer ihrer Ausübung in dieser juristischen Person; und
11. eine Beschreibung der finanziellen und personellen Beziehungen dieser Person mit dem Antragsteller und gegebenenfalls der Mitglieder der Gruppe, zu der der Antragsteller gehört, der Hauptpersonen des Antragstellers und anderer Aktionäre des Antragstellers,
c) eine Liste von Personen, die ein Mitglied einer gesetzlichen Stelle oder einer anderen Person mit ähnlichen Befugnissen sind und die tatsächlich die Tätigkeiten einer in a) genannten juristischen Person und für jede solche Person verwalten:
1. Identifizierungsdaten,
2. eine Beschreibung der in der Organisationsstruktur der juristischen Person durchgeführten Funktion;
3. Nachweis der Glaubwürdigkeit und des Nachweises der Integrität eines ausländischen Staates;
4. einen Überblick über die derzeit in den gewählten Organen und Funktionen in anderen juristischen Personen, denen die Person ernannt oder anderweitig aufgerufen wurde, und für jede dieser juristischen Personen ihre Identifikationsdaten, den Gegenstand der Tätigkeit und die Beschreibung der Funktion, die die Hauptperson in dieser juristischen Person ausübt; und
5. eine Beschreibung der finanziellen und personellen Beziehungen der betroffenen Person mit dem Antragsteller und den Managern und Aktionären des Antragstellers mit einem qualifizierten Betrieb im Antragsteller, wenn diese Informationen nicht bereits im Anhang gemäß Buchstabe b Ziffer (11) aufgeführt sind;
d) wenn die unter Buchstabe a genannte Person ein geregeltes Unternehmen auf dem Finanzmarkt ist, ein Hinweis auf die Aufsichtsbehörde, die es im Staat ihres Sitzes überwacht;
e) wenn die in Buchstabe a genannte Person ihren Sitz in einem Staat hat, der kein Mitgliedstaat ist,
1. die grundlegenden Informationen über das Regulierungssystem in dem Staat, in dem die unter Buchstabe a genannte Person festgelegt wird, und die Informationen darüber, ob und in welchem Umfang die Verordnung über die Verhütung der Legalisierung von Erlösen aus Kriminalität und Terrorismusfinanzierung gemäß den Empfehlungen des Finanzausschusses (FATF) erfolgt; und
2. die Stellungnahme der zuständigen Behörde, die sie beaufsichtigt, wenn die unter Buchstabe a genannte Person eine Person mit einer ähnlichen Tätigkeit wie das regulierte Unternehmen auf dem Finanzmarkt ist, über die Absicht dieser Person, an den Tätigkeiten der Anlagegesellschaft teilzunehmen, für die die Zulassung in der Tschechischen Republik beantragt wird, und einen möglichen Informationsaustausch, der für die Überwachung der Anlagegesellschaft erforderlich ist, für die eine Genehmigung beantragt wird, erforderlich ist."
9. In Artikel 3 Absatz 5 werden am Ende des Textes unter Buchstabe d die Worte "und der Entwurf der Verfahren zur Abweisung von Dritten an eine Tätigkeit, die die Verwaltung oder Verwaltung eines Investmentfonds und die Kontrolle der Tätigkeiten der betrauten Personen betrifft" angefügt.
10.
„§ 5
Eine Person mit qualifizierter Beteiligung an einem Antragsteller, der ein geregeltes Unternehmen auf dem Finanzmarkt ist, kann anstelle der in den Artikeln 3 Absatz 4 Buchstaben b) und 3 Absatz 4 Buchstabe c Absatz 3 genannten Dokumente der Aufsichtsbehörde, die es im Staat ihres Sitzes überwacht, eine Bescheinigung vorlegen, die seiner Aufsicht unterliegt, deren Glaubwürdigkeit von dieser Behörde geprüft worden ist, und dass er keine aktuellen Kenntnisse hat, die darauf hindeuten, dass er nicht ist."
11. In Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe c werden die Worte "nach Artikel 480 Absätze 1 und 2 des Gesetzes" nach den Worten "Rechtsperson" eingefügt.
12. In Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe c wird folgende Nummer 1 eingefügt:
"1. den Vorschlag für einen sozialen Vertrag des selbstverwaltenden Investitionsfonds, für den die Genehmigung beantragt wird;"
Die Punkte 1 bis 3 werden zu den Punkten 2 bis 4.
13. In Artikel 15 Absatz 2 Buchstabe b werden die Worte "und ein Überblick über die Vergangenheit und die gegenwärtige Mitgliedschaft in gewählten Gremien anderer juristischer Personen" gestrichen.
14. In Artikel 15 Absatz 2 wird am Ende von Buchstabe c das Wort "a" durch ein Komma ersetzt, am Ende von Buchstabe d durch ein Komma ersetzt und folgende Buchstaben e und f angefügt:
„(e) einen Überblick über die Funktionen in den gewählten Gremien und Funktionen in anderen Rechtspersonen, denen diese Person in den letzten 10 Jahren ernannt oder anderweitig aufgerufen wurde, und für jede dieser juristischen Personen, ihre Identifikationsdaten, den Gegenstand der Tätigkeit, die Benennung der geleisteten Funktion, die Erfüllungsdauer der Funktion und die Angabe, ob die Verwaltung oder die in Artikel 21 Absatz 5 des Gesetzes genannte Person beabsichtigt, diese Funktion in dieser juristischen Person parallel auszuführen oder
f) eine Beschreibung der finanziellen und personellen Beziehung der Hauptperson zu der in Absatz 1 Buchstabe b genannten juristischen Person und zu den anderen Verwaltungspersonen dieser juristischen Person, die Kontrolle der Person dieser juristischen Person und der von dieser juristischen Person kontrollierten Person sowie zu den Verwaltungspersonen dieser Gesellschaften, falls vorhanden, und zu Mitgliedern mit qualifizierter Beteiligung an dieser juristischen Person;
15. in Absatz 16 (1):
"(1) Die Anforderungen eines Antrags auf Zulassung zum Erwerb einer qualifizierten Beteiligung oder Erhöhung der qualifizierten Beteiligung durch Erreichen oder Überschreiten von 20%, 30% oder 50% eines Investmentunternehmens, eines selbstständigen Investmentfonds oder eines Hauptverwalters oder zur Dominanz solcher Personen sind:
a) Identifizierungsdaten des Antragstellers;
b) die Identifizierungsdaten der juristischen Person, in der der Antragsteller seine qualifizierende Beteiligung erwerben oder erhöhen oder kontrollieren soll;
c) Angaben über den Betrag der vom Antragsteller gehaltenen Aktien zum Zeitpunkt der Antragstellung, den Betrag des neuen und daraus resultierenden Anteils oder eine Beschreibung einer anderen Form der Anwendung eines erheblichen Einflusses auf die Verwaltung der in Buchstabe b genannten juristischen Person, einschließlich der unmittelbaren oder indirekten Übernahme der Aktie; im Falle einer indirekten Aktie die Angabe der Person, durch die der Anteil erworben wird;
d) wenn der Antragsteller eine juristische Person ist, die Identifizierungsdaten der 10 größten Mitglieder gemäß ihrem Stimmrechtsanteil oder aller Mitglieder, falls weniger als 10, und Einzelheiten ihres Anteils;
e) ein Auszug aus dem Geschäftsregister des Antragstellers oder anderer ähnlicher Geschäftsdatensätze, die nicht mehr als 3 Monate alt sein dürfen, wenn der Antragsteller eine juristische Person oder eine natürliche Person ist;
f) die Finanzausweise des Antragstellers und anderer Dokumente, die den Ursprung der Finanzmittel belegen, aus denen der Erwerb oder die Erhöhung des qualifizierten Betriebs zu erfassen ist;
g) Dokumente zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit des Antragstellers und der von einem ausländischen Staat ausgestellten Dokumente über die Integrität des Antragstellers;
h) ein Dokument über den Erwerb oder die Erhöhung der qualifizierten Beteiligung durch den Antragsteller;
— einen strategischen Plan im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Erhöhung der qualifizierten Beteiligungen;
(j) einen Überblick über die juristischen Personen, denen der Antragsteller eine Person ist, die einen erheblichen Einfluss auf die Verwaltung dieser juristischen Person und für jede dieser juristischen Personen ihre Identifikationsdaten, den Gegenstand der Tätigkeit und den Umfang der Aktie oder eine Beschreibung jeder anderen Form der Anwendung eines erheblichen Einflusses auf die Verwaltung dieser juristischen Person ausübt;
(k) einen Überblick über die Funktionen in den gewählten Organen und Funktionen in anderen Rechtspersonen, denen der Antragsteller in den letzten 10 Jahren ernannt oder anderweitig angerufen wurde, und für jede dieser juristischen Personen ihre Identifikationsdaten, den Gegenstand der Tätigkeit, die Beschreibung der geleisteten Aufgaben und die Dienstzeit in dieser juristischen Person;
(1) eine Beschreibung der finanziellen und personellen Beziehungen des Antragstellers zu der unter Buchstabe b genannten juristischen Person oder gegebenenfalls den einzelnen Mitgliedern der Gruppe, zu der diese Person gehört, den Managern und aktuellen Mitgliedern dieser juristischen Person;
(m) eine Liste von Personen, die Mitglied einer gesetzlichen Stelle oder einer anderen Person mit ähnlichen Befugnissen sind, die tatsächlich die Tätigkeit des Antragstellers leiten, wenn der Antragsteller eine juristische Person ist, und für jede solche Person:
1. Identifizierungsdaten,
2. eine Beschreibung der in der Organisationsstruktur des Anmelders durchgeführten Funktion;
3. Nachweis der Glaubwürdigkeitsbewertung und Nachweise, die ein ausländischer Staat über die Integrität des Antragstellers ausgestellt hat;
4. einen Überblick über die aktuell durchgeführten Funktionen in den gewählten Gremien und Funktionen in anderen juristischen Personen, denen die Person benannt oder anderweitig unter der Liste aufgerufen wurde, und für jede dieser juristischen Personen die Identifizierungsdaten, ihr Gegenstand und die Benennung der durchgeführten Funktion; und
5. eine Beschreibung der finanziellen und personellen Beziehungen der Person mit der in Buchstabe b genannten juristischen Person, der Verwaltung der juristischen Person und der Mitglieder mit qualifizierter Beteiligung an dieser juristischen Person, es sei denn, diese Informationen sind bereits in der Beschreibung gemäß Buchstabe l enthalten;
(n) bei der Erfüllung die Liste der Personen, mit denen der Antragsteller eine qualifizierende Beteiligung erhalten hat oder 20 %, 30 % oder 50 % an einer in Buchstabe b genannten juristischen Person übersteigt, die grafisch angezeigte Beziehung zwischen diesen Personen, eine Beschreibung der Tatsachen, auf deren Grundlage die Aktion stattfindet, und für jede Person, mit der der Antragsteller in Übereinstimmung ist
1. Identifizierungsdaten und
2. Einzelheiten des Anteils an der unter Buchstabe b genannten juristischen Person pro Person, die im Einvernehmen handelt, und insgesamt pro Person;
(o) bei der Übernahme der in Buchstabe b genannten juristischen Person eine Beschreibung der Tatsachen, auf deren Grundlage die Kontrolle erfolgt, und eines Dokuments, das den Ursprung der für den Erwerb des Anteils des nicht beherrschenden Partners zu verwendenden Finanzmittel bezeugt;
p) wenn der Antragsteller ein geregeltes Unternehmen auf dem Finanzmarkt ist, ein Hinweis auf die Aufsichtsbehörde, die es überwacht;
(q) wenn der Antragsteller Teil einer Konsolidierungsgruppe ist, eine Beschreibung der Struktur der Konsolidierungseinheit, auf die die unter Buchstabe b genannte juristische Person aufgenommen wird, die Angabe der Personen innerhalb der Gruppe, die auf konsolidierter Basis in den Geltungsbereich der Aufsicht fallen;
a) wenn der Antragsteller in einem Staat niedergelassen ist, der kein Mitgliedstaat ist,
1. grundlegende Informationen über das Regelungssystem des Wohnsitzstaats des Antragstellers und darüber, inwieweit das Regelungssystem dieses Staates im Bereich der Verhütung der Legalisierung von Erlösen aus Kriminalität und Terrorismusfinanzierung den Empfehlungen des Finanzausschusses (FATF) entspricht und
2. die Stellungnahme der zuständigen Aufsichtsbehörde, die sie beaufsichtigt, wenn der Antragsteller eine Person mit einer ähnlichen Tätigkeit wie das geregelte Unternehmen auf dem Finanzmarkt ist, in der Absicht, an den Tätigkeiten der in Buchstabe b genannten juristischen Person in der Tschechischen Republik und dem möglichen Informationsaustausch teilzunehmen, der für die Aufsicht dieser Person erforderlich ist.
16. Absatz 16 (2) wird gestrichen.
Die Absätze 3 und 4 werden zu den Absätzen 2 und 3.
17. In Artikel 16 Absatz 2 lautet der einleitende Teil der Bestimmung:
"Wo im Rahmen des Erwerbs oder der Erhöhung von qualifizierten Betrieben oder Kontrollen gemäß Absatz 1 eine juristische Person gemäß Absatz 1 stattfinden soll. b) die Änderung der in Artikel 21 Absatz 5 des Gesetzes genannten Person oder Personen umfasst auch einen Anhang, der Informationen über die vorgeschlagene Person enthält, von der sie sind."
18. In Artikel 16 Absatz 2 werden die Worte "in der Organisation der in Absatz 1 Buchstabe b genannten juristischen Person und eine kurze Beschreibung der von der Person zu erfüllenden Funktion und der Befugnisse und Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der durchgeführten Funktion" am Ende des Buchstabens a angefügt.
19. In Ziffer 16 Absatz 2 Buchstabe d werden die Worte "und ein Überblick über die vorherige und aktuelle Mitgliedschaft der gewählten Organe anderer Rechtsträger" gestrichen.
20. In Artikel 16 Absatz 2 wird der Punkt am Ende von Buchstabe e durch ein Komma ersetzt und die folgenden Punkte f) und g) angefügt:
f) einen Überblick über die Funktionen in den gewählten Organen und Funktionen in anderen juristischen Personen, denen diese Person in den letzten 10 Jahren ernannt oder anderweitig aufgerufen wurde, und für jede dieser juristischen Personen, ihre Identifikationsdaten, den Gegenstand der Tätigkeit, die Benennung der durchgeführten Funktion, die Erfüllungsdauer der Funktion und die Angabe, ob die Verwaltung oder die in Artikel 21 Absatz 5 des Gesetzes genannte Person beabsichtigt, diese Funktion in dieser juristischen Person parallel auszuführen
g) eine Beschreibung der finanziellen und personellen Beziehung der Hauptperson zu der in Absatz 1 Buchstabe b genannten juristischen Person und zu den anderen Verwaltungspersonen dieser juristischen Person, die Kontrolle der Person dieser juristischen Person und der von dieser juristischen Person kontrollierten Person sowie zu den Verwaltungspersonen dieser Gesellschaften, falls vorhanden, sowie zu Mitgliedern mit qualifizierter Beteiligung an dieser juristischen Person;
21. In Artikel 16 Absatz 3 wird "2 b)" durch "1 f" ersetzt.
22.
„§ 18
Der Antragsteller, der ein geregeltes Unternehmen auf dem Finanzmarkt ist, kann anstelle der in Artikel 16 Absatz 1 Buchstaben g und m Absatz 3 genannten Dokumente der Aufsichtsbehörde des Sitzes des Anmelders eine Bescheinigung vorlegen, die er seiner Aufsicht unterzieht, deren Glaubwürdigkeit von dieser Behörde geprüft wurde und dass er keine aktuellen Kenntnisse besitzt, die seine Nichtvertrauenswürdigkeit angeben."
23. Absatz 23 einschließlich Titel und Text unter dem Titel lautet:
„§ 23
Eintragung in die Liste der ausländischen Investmentfonds, in denen Investitionen in der Tschechischen Republik angeboten werden
[Für § 597 d) oder e) des Gesetzes in Verbindung mit § 316 (6), § 318 (6), § 319 (6), § 320 (3), § 322 (5), § 324 (4) und § 325 (6) des Gesetzes]
Die Anforderungen des Antrags auf Eintragung in die Liste der ausländischen Investmentfonds nach § 597 (d) und e) des Gesetzes sind:
(a) Identifikationsdaten
1. der Antragsteller,
2. den ausländischen Investmentfonds, in dem Investitionen in der Tschechischen Republik angeboten werden können,
3. die Hinterlegung des ausländischen Investmentfonds,
b) ein Dokument, das die Einrichtung des externen Investmentfondsmanagers und seine Berechtigung zur Verwaltung dieses Fonds beweist und die anwendbare Obergrenze überschreitet, wenn nicht die von der Tschechischen Nationalbank im Rahmen des Gesetzes erteilte Genehmigung; bei einem Manager, der nicht berechtigt ist, die anwendbare Obergrenze zu überschreiten, sind Nachweise vorzulegen, die zeigen, dass der Verwalter die anwendbare Obergrenze wirksam überschreitet oder nicht überschreitet, beispielsweise indem er Daten über den Gesamtbetrag der Vermögenswerte in der Verwaltung des Verwalters übermittelt,
c) ein Dokument über die Schaffung eines ausländischen Investmentfonds und den Status eines ausländischen Investmentfonds oder eines vergleichbaren Dokuments mit dem Statut; und
d) Anhänge, je nach dem in Buchstabe a Ziffer 2 genannten ausländischen Investitionsfonds,
1. eine Vereinbarung gemäß Artikel 316 Absatz 2 Buchstabe b des Gesetzes oder eines anderen Dokuments, das beweist, dass eine solche Vereinbarung besteht, wenn sie Investitionen in einen ausländischen Investmentfonds gemäß Artikel 316 Absatz 1 des Gesetzes anbieten soll,
2. eine Vereinbarung gemäß Artikel 319 Absatz 2 Buchstabe a des Gesetzes oder eines anderen Dokuments, das beweist, dass eine solche Vereinbarung besteht, wenn sie Investitionen in einen ausländischen Investmentfonds gemäß Artikel 319 Absatz 1 des Gesetzes anbieten soll,
3. Vereinbarungen gemäß Artikel 319 Absatz 2 Buchstabe a und Artikel 322 Absatz 2 Buchstabe b des Gesetzes oder eines anderen Dokuments, das beweist, dass solche Vereinbarungen bestehen, wenn es um Investitionen in einen ausländischen Investmentfonds gemäß Artikel 322 Absatz 1 des Gesetzes geht oder
4. Vereinbarungen gemäß Artikel 325 Absatz 3 Buchstaben a und b des Gesetzes oder sonstige Nachweise, die belegen, dass solche Vereinbarungen bestehen, wenn sie für Investitionen in einen ausländischen Investmentfonds gemäß Artikel 325 Absatz 3 des Gesetzes bestimmt sind.
24. in § 24 Abs. 2 Buchstabe d:
"d) Dokumente, die die Einhaltung der in § 511 Absatz 1 Buchstabe d des Gesetzes a genannten Anforderungen belegen",
25. In den Artikeln 24 Absatz 3, 25 Absatz 3 und 29 Absatz 1 wird der Text "Artikel 596 Buchstabe e" durch "Artikel 596 Buchstabe d" ersetzt.
26. Absatz 25 Absatz 2 Buchstabe d:
"d) Nachweis der Einhaltung der in § 511 (2) e) des Gesetzes festgelegten Bedingungen."
27. in § 26 Abs. 1 a) (2) wird "§ 596 f" durch "§ 596 e) ersetzt.
28. Artikel 26 Absatz 2 Buchstabe b wird durch ein Komma ersetzt und folgender Buchstabe c eingefügt:
„c) die Bescheinigung des Einlagens gemäß Absatz 1 Buchstabe a Ziffer 4 mit dem Versprechen des Abschlusses des Einlagenvertrags; und
Buchstabe c wird umnummeriert (d).
29. In § 29 lautet der Text unter dem Titel:
"[K § 510 in Verbindung mit § 596 (d) des Gesetzes].
30. In Artikel 30 wird in dem Text unter der Überschrift und Absatz 1 der Text "§ 596 f" durch § 596 e) ersetzt.
31. In Artikel 31 wird der Text unter der Rubrik "§ 596 (g) und (h)" durch "§ 596 (f) und (g)" ersetzt.
32. In Abschnitt 34 wird im Text unter der Überschrift "3 " ersetzt durch" 4".
33. In Absatz 34 (2) wird das Wort "a" am Ende von Buchstabe e gestrichen; am Ende von Buchstabe f wird der Punkt durch "a" ersetzt und der folgende Buchstabe g angefügt:
"(g) Bestätigung durch die zuständige Aufsichtsbehörde eines anderen Mitgliedstaats über den Umfang der Zulassung des Verwalters und die Einhaltung der Anforderungen der Artikel 6 bis 8 der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den AIFM des AIF (19).
19) Richtlinie 2011 / 61 / EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 über alternative Investmentfondsmanager und zur Änderung der Richtlinien 2003 / 41 / EG und 2009 / 65 / EG und Verordnungen (EG) Nr. 1060 / 2009 und (EU) Nr. 1095 / 2010.
Artikel 34 (35) wird einschließlich des Titels gestrichen.
35. In Absatz 51 wird folgender Absatz 4 angefügt:
"(4) Der Antragsteller muss die nach diesem Erlass erforderlichen Daten oder Dokumente nicht einreichen, wenn sie in den Informationssystemen der öffentlichen Verwaltung in ihrer derzeitigen Form öffentlich zugänglich sind."
Čl. II
Effizienz
Dieser Beschluss tritt am 1. Mai 2020 in Kraft.
v. Ing. Mora, M.E., v. r.
Vizepräsident

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungDekret Nr. 201 / 2020 Slg., zur Änderung des Dekrets Nr. 247 / 2013 Slg., zu Anträgen nach dem Investitions- und Investitionsfondsgesetz, geändert durch Dekret Nr. 344 / 2014 Slg.
Art der VorschriftOrdnung
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum27.04.2020
In Kraft seit01.05.2020
In Kraft bis-
Status Gültig
Rechtsgebiete: Wertpapiere Finanzen
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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