Dekret Nr. 2 / 2004 Coll.
Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 318 / 2002 Slg., über Einzelheiten, um die Notfallbereitschaft von Kernanlagen und Standorten mit ionisierenden Strahlungsquellen und die Anforderungen an den Inhalt des internen Notfallplans und der Notfallordnung zu gewährleisten
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Gesetz Nr. 18/1997
Wird durchgeführt durch
Gesetz über die friedliche Nutzung von Kernenergie und ionisierender Strahlung (...
Act Nr. 263 / 2016 Coll.
Hebt auf
Atomgesetz
Dekret Nr. 318 / 2002 Coll.
Wird geändert durch
Erlass des Staatsamts für nukleare Sicherheit über Einzelheiten, um die Notfallb...
Dekret Nr. 318 / 2002 Coll.
Führt Übergangsbestimmungen ein
Erlass des Staatsamts für nukleare Sicherheit über Einzelheiten, um die Notfallb...