Dekret Nr. 2 / 2004 Coll.

Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 318 / 2002 Slg., über Einzelheiten, um die Notfallbereitschaft von Kernanlagen und Standorten mit ionisierenden Strahlungsquellen und die Anforderungen an den Inhalt des internen Notfallplans und der Notfallordnung zu gewährleisten

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

Auf diese Vorschrift verweisen

Gesetz Nr. 18/1997
Gesetz über die friedliche Nutzung von Kernenergie und ionisierender Strahlung (...
Wird durchgeführt durch
Hebt auf
Dekret Nr. 318 / 2002 Coll.
Erlass des Staatsamts für nukleare Sicherheit über Einzelheiten, um die Notfallb...
Wird geändert durch
Dekret Nr. 318 / 2002 Coll.
Erlass des Staatsamts für nukleare Sicherheit über Einzelheiten, um die Notfallb...
Führt Übergangsbestimmungen ein
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