Mitteilung des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten Nr. 19 / 2025 Coll.
Mitteilung des Außenministeriums zur Änderung und Ergänzung der Mitteilung des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten Nr. 58 / 2007 Coll. und Nr. 46 / 2008 Coll. s.
Gültig
In Kraft seit 18.06.2024
19
GEMEINSCHAFT
Außenministerium,
zur Änderung und Ergänzung der Mitteilung des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten Nr. 58 / 2007 S. und Nr. 46 / 2008 S. s. s. s. s.
Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten gibt bekannt, dass am 1. Oktober 2023 die Genehmigung des neuen Anhangs I - Liste der verbotenen Stoffe und Dopingmethoden für 2024 - Internationaler Standard des Internationalen Übereinkommens gegen Doping in Sport vom Generaldirektor der UNESCO notifiziert wurde.
Mit neuem Text des Anhangs I genehmigte das Parlament der Tschechischen Republik und der Präsident der Republik die Annahme von Änderungen des Anhangs I durch die Tschechische Republik.
Die neue Fassung des Anhangs I trat gemäß Artikel 34 Absatz 3 des Übereinkommens am 1. Januar 2024 in Kraft für die Tschechische Republik am 18. Juni 2024 und ersetzte Anhang I für 2023, gültig ab dem 1. Januar 2023, der für die Tschechische Republik am 22. Juni 2023 in Kraft getreten ist und unter Nr. 32 / 2023 Coll veröffentlicht wurde.
Die englische Fassung von Anhang I für 2024 und ihre Übersetzung in die tschechische Sprache werden gleichzeitig veröffentlicht.
Minister:
z. JUDr. Smolek, Ph.D., LL.M., v. r.
Leiter der Rechts- und Konsularabteilung
Příloha č. 1
Anhang 1
Übersetzung des internationalen Vertrags in die tschechische Sprache
Einleitung
Die Liste der verbotenen Stoffe und Methoden der Doping ist ein verbindlicher internationaler Standard innerhalb des World Anti-Doping-Programms.
Die Liste wird jährlich nach einem umfassenden Konsultationsprozess aktualisiert, der von der World Anti-Doping Agency (WADA) erleichtert wird. Die Liste ist ab dem 1. Januar 2024 wirksam.
Der offizielle Text der Liste der verbotenen Stoffe und Methoden wird von WADA gespeichert und in Englisch und Französisch veröffentlicht. Bei Abweichungen zwischen den englischen und französischen Texten ist der Text auf Englisch verbindlich.
Folgende Begriffe werden in dieser Liste der verbotenen Stoffe und Methoden verwendet.
Verboten Im Wettbewerb
Hat die WADA für den Sport keinen anderen Zeitraum genehmigt, so ist die Zeit während des Wettkampfes im Prinzip die Zeit kurz vor Mitternacht (um 11: 59 Uhr) am Tag vor dem Wettkampf von Sportávec bis zum Ende des Wettbewerbs und des Probenahmeprozesses zu halten.
Die ganze Zeit verbieten
Dies bedeutet, dass der Stoff oder die Methode verboten ist Im Wettbewerb und außerhalb des Wettbewerbs im Sinne des Codex.
Spezifische und unspezifische
Gemäß Artikel 4.2.2 des Weltanti-Doping-Codes "für die Zwecke der Anwendung von Artikel 10 werden alle Prohibited-Substanzen spezifische Stoffe sein, mit Ausnahme der in der Liste der Prohibited-Substanzen und Doping-Methoden genannten. Keine Verbotene Methode ist die spezifische Methode, es sei denn, sie wird ausdrücklich als spezifische Methode in der Liste bezeichnet. „Nach dem Kommentar zum Artikel“ sollten bestimmte Stoffe und spezifische Methoden gemäß Artikel 4.2.2 nicht als weniger wichtig oder weniger gefährlich als andere Dotierstoffe oder Methoden angesehen werden. Dies sind Stoffe und Methoden, die für einen anderen Zweck als zur Verbesserung der sportlichen Leistungsfähigkeit verwendet werden können."
Zusatzstoffe
Gemäß Artikel 4.2.3 des Kodex werden Suchtstoffe als Stoffe definiert, die aufgrund ihres häufigen Missbrauchs in einer Gesellschaft außerhalb des Sports als solche identifiziert werden. Die folgenden Substanzen werden als Sucht bezeichnet: Kokain, Diamorphin (Heroin), Methylendioxymethamphetamin (MDMA / "Ecstasy"), Tetrahydrocarbinol (THC).
ANWENDUNGSBEREICH
- Ja.
Alle verbotenen Substanzen in dieser Klasse sind spezifische Substanzen.
Jeder pharmakologische Stoff, der nicht unter eine der folgenden Abschnitte der Liste fällt, die derzeit nicht von einer staatlichen Gesundheitsaufsichtsbehörde für den medizinischen Gebrauch im Menschen (z.B. Arzneimittel in präklinischer oder klinischer Entwicklung oder deren Entwicklung beendet wurde, ist weiterhin verboten, synthetische Arzneimittel, nur für den veterinärrechtlichen Gebrauch zugelassene Stoffe).
Diese Klasse umfasst viele verschiedene Substanzen, darunter BPC-157, 2,4-Dinitrophenol (DNP) und Troponinaktivatoren (z.B. Reldesemtiv und Tirasemtiv).
S1 ANABOLIC STOFFE
- Ja.
Alle verbotenen Substanzen in dieser Klasse sind unspezifische Substanzen.
Anabolika sind verboten.
- Ja.
für exogene Verabreichung, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf:
- (5-Chlor-1-enstein)
und andere Stoffe mit ähnlicher chemischer Struktur oder ähnlicher biologischer Wirkung.
S1.2. SONSTIGE ANABOLIC STOFFE
einschließlich:
Clenbuterol, osilodrostat, rastopamin, selektive Androgen-Rezeptor-Modulatoren [SARM, z.B. Andarin, Enobosarm (ostarin), LGD-4033 (ligandrol), RAD140, S-23 und YK-11], zeranol und zilpaterol.
S2 PEPTIDE HORMONEN, WACHTFAKTOREN, RELEVANT SUBSTANCEs UND MIMETIC
- Ja.
Alle verbotenen Substanzen in dieser Klasse sind unspezifische Substanzen.
Folgende Stoffe und andere Stoffe mit ähnlicher chemischer Struktur oder ähnlicher biologischer Wirkung sind verboten.
S2.1. ERYTROPOETINE (EPO) UND STOFFE INKLAGE DER ERYTROPOESIEN
einschließlich:
S2.1.1. Erythropoietin-Rezeptor-Agonisten wie Darbepoetins (dEPO); Erythropoietins (EPO); EPO-basierte Verbindungen [z.B. EPO-Fc, Methoxypolyethylenglykol-Epoetin beta (CERA)]; EPO-Mimetische Mittel und ihre Verbindungen, z.B. CNTO-530, Peginatid. S2.1.2. Aktivierte Hypoxie-Induktionsfaktor (HIF), z.B. Kobalt; Daprodustat (GSK1278863); IOX2; molidustat (BAY 85-3934); roxadustat (FG-4592); vadadustat (AKB-6548); xenon.S2.1.3 GATA-Inhibitoren, z.B. K-11706. S2.1. S2.1.5Agonisten des angeborenen Korrekturrezeptors, z.B. Asialo EPO; carbamylate EPO (CEPO).
S2.2. PEPTIDE HORMONEN UND IHRE OPEN
S2.2.1. Peptide, die Testosteron bei Männern stimulieren, darunter: • chorionisches Gonadotropin (CG), • Luteinisierungshormon (LH), • Hormon, das Gonadotropin (GnRH, Gonadorelin) und seine agonistischen Analoga (z.B. Buserelin, Deslorelin, Goserelin, Histrelin, Leuprorelin, Nafarelin), S2.2.2. Corticotrophine und ihre Freisetzungsfaktoren wie Corticolin und Tetracosactid. S2.2.3Growth Hormon (GH), seine Analoga und Fragmente, einschließlich: • Wachstumshormonanaloga wie lonapegsomatropin, Somapacitan und Somatrogon, • Wachstumshormonfragmente wie AOD-9604 und hGH 176-191. S2.2.4. Wachstumshormonfreigabefaktoren, einschließlich: • Wachstumshormonfreigabehormon (GHRH)
S2.3. WACHTFAKTOREN UND WACHTFAKTOREN
einschließlich:
• Wachstumsfaktor 1 ähnlich wie Insulin (IGF-1, mecasermin) und seine Analoga • Mechanischer Wachstumsfaktor (MGF) • Platelet-erzeugter Wachstumsfaktor (PDGF) • Thymosine-β4 und seine Derivate, z.B. TB-500 • Vasular-endothelial Wachstumsfaktor (VEGF)
und andere Wachstumsfaktoren oder Wachstumsfaktoren Modulatoren beeinflussen Proteinsynthese / Abbau in Muskeln, Sehnen oder Gewebe, Vaskularisation, Energienutzung, regenerative Kapazität oder Muskelfasertypen.
S3 BETA-2 AGONISTEN
- Ja.
Alle verbotenen Substanzen in dieser Klasse sind spezifische Substanzen.
Alle selektiven und nicht selektiven Beta-2-Agonisten, einschließlich aller optischen Isomeren, sind verboten.
einschließlich:
• arformoterol • indacaterol • reproterol • tretoquinol (trimethoquinol) • phenoterol • levosalbutamol • salbutamol • tulobuterol • formoterol • salmeterol • vilanterol • higenamin • procaterol • terbutaline
AUSNAHMEN
• Inhalationssalbutamol: maximal 1600 Mikrogramm pro 24 Stunden in getrennten Dosen bis 600 Mikrogramme innerhalb von 8 Stunden jeder Dosis;
• Inhalationsformoterol: eine maximale Dosis von 54 Mikrogramm pro 24 Stunden wird geliefert;
• Inhalationssalmeter: maximal 200 Mikrogramm pro 24 Stunden;
• Inhalationsvilanterol: maximal 25 Mikrogramm pro 24 Stunden.
HINWEIS
Die Anwesenheit von Salbutamol im Urin über 1000 ng / ml oder Formoterol über 40 ng / ml entspricht nicht der therapeutischen Verwendung des Stoffes und wird als positives Laborergebnis (AAF) betrachtet, es sei denn, eine kontrollierte pharmakokinetische Studie zeigt, dass das abnormale Ergebnis auf die therapeutische Dosis (Inhalation) bis zur oben genannten maximalen Dosis zurückzuführen war.
S4 HORMON UND METABOLIC MODULATOREN
- Ja.
Die verbotenen Stoffe der Klassen S4.1 und S4.2 sind spezifische Substanzen.
In den Klassen S4.3 und S4.4 klassifizierte Stoffe sind unspezifische Stoffe.
Folgende Hormon- und Stoffwechselmodulatoren sind verboten.
- Ja.
einschließlich:
• 2-androstenol (5-androst-2-en-17-ol) • androsta-1,4,6-trien-3,17-dion (androstatriendion) • 2-androstenon (5---androst-2-en-17-one) • androsta-3,5-dien-7,17-dion (arimistan) • 3-androstenol (5-androst-3-end-17-ol)andro exemestan • 3-androsten
S4.2 ANTIEMROGENE STOFFE [ANTIESTROGEN UND SELECTIVE MODULATOREN VON ESTORGENE RECEPTOREN (SERMS)]
einschließlich:
• arformoterol • indacaterol • reproterol • tretoquinol (trimethoquinol) • phenoterol • levosalbutamol • salbutamol • tulobuterol • formoterol • salmeterol • vilanterol • higenamin • procaterol • terbutaline
S4.3. STOFFE ENTWICKLUNG DER TÄTIGKEIT DES RECEPTORS DER TÄTIGKEIT IIB
einschließlich:
• Antikörper, die das Aktivin A neutralisieren • myostatische Inhibitoren, z.B.: • aktive IIB-Rezeptor-Konkurrenten, z.B.: - Mittel, die die Expression von myostine-false-aktiven Rezeptoren (z.B. ACE-031) reduzieren oder stören - myostatische Bindungsproteine (z.B. follistatin, Propeptide myostat) • Antikörper gegen den aktivierten IIB-Rezeptor (z.
S4.4. METABOLIC MODULATOREN
S4.4.1Aktivatoren der AMP-aktivierten Proteinkinase (AMPK) wie AICAR, Peroxisome Proliferatoren des aktivierten Delta-Rezeptors (PPARδ), z.B. 2- (2-Methyl-4-(4-methyl-2-(4-methyl)-phenyl)-thiazol-5-yl)-methylthiophenoxy)-essigsäure (GW154.2, GW50901516) und Rev-erbrelate Agonisten, e
S5 DIURETIC UND MASCING STOFFE
- Ja.
Alle verbotenen Substanzen in dieser Klasse sind spezifische Substanzen.
Alle Diuretika und Verstopfungsmittel, einschließlich aller optischen Isomeren wie d- und l, sind verboten.
einschließlich:
• Diuretika wie: Acetazolamid; Amilorid; Bumetanid; Canrenon; Chlortalidon; Ethacrylsäure; Furosemid; Indapamid; Metolazon; Spironolacton; Thiazide wie Benekaproflumethiazid, Gendid und Hydrochlorothiazid; Triamteren;
und andere Stoffe mit ähnlicher chemischer Struktur oder ähnlicher biologischer Wirkung.
AUSNAHMEN
• drospirenon; zambrom; und topische ophthalmologische Verabreichung von Kohlenhydratinhibitoren (z.B. Dorzolamid, Brinzolamid);
• Lokale Verabreichung von Felypressin in der Zahnnarkose.
HINWEIS
Die Feststellung jeder Menge einer Substanz mit einer definierten Schwellengrenze: für Formoterol, Salbutamol, Katin, Ephedrin, Methylephedrin und Pseudoephedrin in der Sporto Probe zu jeder Zeit oder, wie der Fall sein kann, im Wettbewerb mit einem diuretischen oder anderen Cloakingmittel (ausgenommen für lokale okulare Verabreichung eines Kohlenhydratinhibitors oder lokale Verabreichung von Felypressin in dentalen AnaAF-Labors).
VERFAHREN
- Ja.
Alle untersagten Methoden dieser Klasse sind mit Ausnahme von Methoden in M2.2 unspezifisch, die spezifische Methoden sind.
INDIVIDUELLE VERÖFFENTLICHUNGEN MIT FISCHEREI UND RÜCKERGLIEDSTAATEN
Das Verbot lautet wie folgt:
M1.1. Verwaltung oder Wiedereinführung jeder Menge von autologen, allogenen (homologen) oder heterologen Blut- oder roten Blutprodukten jeglicher Herkunft in das Kreislaufsystem, mit Ausnahme der Plasmaspende oder ihrer Bestandteile an Athleten über eine Plasmapherese, die in einem registrierten Probenahmezentrum durchgeführt wird. M1.2. Künstliche Erhöhung der Aufnahme, Übertragung oder Zufuhr von Sauerstoff. Einschließlich: Perfluorchemikalien; efaproxial (RSR13); voxelotor und modifizierte Hämoglobinprodukte wie Blutersatzstoffe auf Basis von Hämoglobin und mikrokapsulierten Hämoglobinprodukten, mit Ausnahme zusätzlicher Sauerstoffinhalation. M1.3. Jede Form der intravaskulären Behandlung von Blut oder Blutbestandteilen durch physikalische oder chemische Mittel.
M2. CHEMISCHE UND PHYSISCHE MANIPULATION
Das Verbot lautet wie folgt:
M2.1. Betrug oder Betrug versucht, die Integrität und Gültigkeit von Proben, die während der Doping Control entnommen wurden, zu verletzen. Unter anderem: Ersatz und/oder Modifikation der Probe, z.B. durch Hinzufügen von Protease zur Probe. M2.2. Intravenöse Infusion und/oder Injektion von mehr als 100 ml in insgesamt 12 Stunden, außer bei Krankenhausbehandlungen, chirurgischen oder klinischen Diagnoseuntersuchungen.
M3. GENE UND KURRENT LETTING
Aufgrund der möglichen Steigerung der Sportleistung ist folgendes verboten:
M3.1. Verwendung von Nukleinsäuren oder deren Analoga, die Genomsequenzen und/oder Genexpression durch einen beliebigen Mechanismus verändern können. Dazu gehören unter anderem Genmodifikationstechnologien, Gensilencing- und Gentransfertechnologien. M3.2. Verwendung normaler oder genetisch veränderter Zellen.
S6 STIMULANCIA
- Ja.
Alle verbotenen Stoffe in dieser Klasse sind spezifische Stoffe, ausgenommen solche, die in S6.A aufgeführt sind, die nichtspezifische Stoffe sind.
Medikamente in diesem Abschnitt: Kokain und Methylendioxymethamphetamin (MDMA / "Ecstasy")
Alle Stimulanzien, einschließlich aller optischen Isomeren wie d- und l, sind verboten.
Zu den Stimulants gehören:
- Ja.
• Adrafinil • Fonturacetam [4-Phenylpiracetam (Carfedone)] • Amphetamin • Furfenorex • Amphetamin • Lisdexamfetamin • Amphetamin • Mefenorex • Amifenazol • mefentermin • benfluorexil • mesocarb • Benzylpiperazin • Methamphetamin (d-) • Bromantan
Die in diesem Abschnitt nicht ausdrücklich genannten Stimulans sind eine spezifische Substanz.
S6.B: SPEZIFISCHE STIMULANCIA
einschließlich:
20 mg / kg / Tag
und andere Stoffe mit ähnlicher chemischer Struktur oder ähnlicher biologischer Wirkung
AUSNAHMEN
• Clonidin;
• Imidazolinderivate bei deren Haut, Nase, Auge oder Ohren (z.B. Brimonidin, Clonazolin, Phenoxazolin, Indanazolin, Napazolin, Oxymethazolin, Tetryzolin, Tramazolin, Xylomethazolin) und im Monitoringprogramm 20245) enthaltenen Stimulanzien.
S7 Narkose
- Ja.
Alle verbotenen Substanzen in dieser Klasse sind spezifische Substanzen.
Zusatzstoffe in diesem Abschnitt: Diamorphin (Heroin)
Folgende Narkosen, einschließlich ihrer möglichen optischen Isomeren, z.B. d- und l, sind verboten.
• Buprenorphine
S8 CANABINOIDE
- Ja.
Alle verbotenen Substanzen in dieser Klasse sind spezifische Substanzen. Additive in diesem Abschnitt: Tetrahydrocanabinol (THC)
Alle natürlichen und synthetischen Canabinoide sind verboten, z.
• Cannabis (Hash, Marihuana) und Cannabisprodukte
• Natürliche und synthetische Tetrahydrocanabionole (THC)
• synthetische Canabinoide imitieren THC-Effekte
AUSNAHMEN
• Canabidiol
S9 GLUCOCORTICOIDE
- Ja.
Alle verbotenen Substanzen in dieser Klasse sind spezifische Substanzen.
Alle Glukokortikoide sind untersagt, wenn jede Injektion, orale [einschließlich oromucosal (z.B. buccal, Ingival, sublingual)] oder rekttal verabreicht wird.
einschließlich:
• beclomethason • dexamethason • momethason • betamethason • flunisolid • prednisolon • budesonid • fluocortolone • prednison • ciclesonide • fluticasone • triamcinolone acetonide • cortison • hydrocortison • deflazacort • methylprednisolon
HINWEIS
• Andere Verabreichungswege (einschließlich Inhalation und topische: dental-intracranial, dermal, intranasal, ophthalmologische, Ohr und Peripherie) sind nicht untersagt, wenn sie innerhalb der empfohlenen Dosen und therapeutischen Indikationen des Herstellers verwendet werden.
P1 BETA-BLOCATOREN
VERFAHREN IN BESTIMMTEN SPORTS
Alle verbotenen Substanzen in dieser Klasse sind spezifische Substanzen.
Beta-Blocker sind nur im folgenden Sport verboten Während des Wettbewerbs und dort, wo es mit dem Symbol (*) und außerhalb des Wettbewerbs markiert ist. • Bogenschießen (WA) * • Skifahren / Snowboarden (FIS) - Skispringen, akrobatische Sprünge / U-Ramp und SnowboardU-Ramp / Big Air • Autosport (FIA) • Unterwassersport (CMAS) * im freien Tauchen, Jagd und Zielschießen • Billard (alle Disziplinen) (WISSF) • Darts (WDF) • Golf (IGF) • Minigolf
* auch außerhalb des Wettbewerbs verboten
einschließlich:
• oxprenol • alprenol • carteol • metipranol • pindolol • atenol • carvedilol • metoprolol • propranol • betaxolol • celiprolol • nadolol • sotalol • Bisoprolol • esmolol • nebivolol • timolol •
Příloha č. 2
Anhang Nr. 2
Text des internationalen Vertrags in der jeweiligen Sprache
1) Katin (d-norpseudoephedrin) und sein L-Isomer: ist nur bei Konzentrationen in Urin größer als 5 Mikrogramm pro ml verboten.
2) Pseudoephedrin: nur bei Konzentrationen in Urin über 150 Mikrogramm pro ml verboten.
3) Ephedrin und Methylephedrin: bei Konzentrationen in Urin über 10 Mikrogramm pro ml verboten.
4) Epinephrin (Adrenalin): keine topische Verwendung wie Nasen-, Okular- oder Begleitgebrauch mit lokaler Anästhetik ist verboten.
5) Bupropion, Phenylephrin, Phenylpropanolamin, Koffein, Nikotin, Pipradrol und Synephrin: Folgende Stoffe werden im Monitoringprogramm 2024 aufgenommen und werden nicht als verbotene Substanzen angesehen.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Mitteilung des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten Nr. 19 / 2025 Coll., zur Änderung und Ergänzung der Mitteilung des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten Nr. 58 / 2007 Coll. s. und Nr. 46 / 2008 Coll. s. s. s. |
|---|---|
| Art der Vorschrift | - |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 28.01.2025 |
|---|---|
| In Kraft seit | 18.06.2024 |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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