Regierungsverordnung Nr. 161 / 2015 Coll.
Regierungsverordnung über die Erbringung staatlicher Dienstleistungen an einem Dienstort außerhalb der Tschechischen Republik im Urlaub
Diese Vorschrift verweist auf
Act Nr. 234 / 2014 Coll.
Führt durch
Gesetz über den öffentlichen Dienst
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.