Regierungsverordnung Nr. 161 / 2015 Coll.

Regierungsverordnung über die Erbringung staatlicher Dienstleistungen an einem Dienstort außerhalb der Tschechischen Republik im Urlaub

Gültig Verordnung In Kraft seit 01.07.2015
Textfassungen: 01.07.2015
Inhalt
161
Regierungsverordnung
vom 24. Juni 2015
über die Leistung des öffentlichen Dienstes an einem Serviceplatz außerhalb der Tschechischen Republik im Urlaub
Die Regierung bestellt die Umsetzung des Gesetzes Nr. 234 / 2014 Slg., über den öffentlichen Dienst, geändert durch Gesetz Nr. 131 / 2015 Slg.:
§ 1
Kauf des staatlichen Dienstes an einem Serviceplatz außerhalb der Tschechischen Republik im Urlaub
Ein Beamter, der einen öffentlichen Dienst an einem Dienstort außerhalb des Territoriums der Tschechischen Republik durchführt, kann von der Dienststelle bestellt werden, an einem Tag einen öffentlichen Dienst auszuführen, der nach dem Gesetz über die Feiertage und andere Feiertage in der Tschechischen Republik ein Feiertag ist; in diesem Fall ist er für 1 Tag vorgesehen, der ein Feiertag in der Tschechischen Republik ist, 1 Tag Arbeit, die ein Urlaub im jeweiligen Staat ist.
§ 2
Effizienz
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Ministerpräsident:
Sobotka v. r.
Innenminister:
Zucht v. r.
Außenminister:
PhDr. Zaoralek v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungErlass der Regierung Nr. 161 / 2015 Coll., über die Leistung des staatlichen Dienstes an einem Dienstplatz außerhalb der Tschechischen Republik auf einem Urlaub
Art der VorschriftVerordnung
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum01.07.2015
In Kraft seit01.07.2015
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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