Verordnung des Gesundheitsministeriums Nr. 143 / 2000 Coll.
Verordnung des Gesundheitsministeriums zur Änderung des Erlasses des Gesundheitsministeriums Nr. 304 / 1998 Slg., zur Festlegung von Fällen, in denen keine Ausfuhrgenehmigung für den Export von Hilfsstoffen erforderlich ist, Einzelheiten der Registrierung von Suchtstoffen, Vorbereitungen und Vorläufern und Dokumentation von Suchtstoffen
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.