Verordnung des Gesundheitsministeriums Nr. 143 / 2000 Coll.

Verordnung des Gesundheitsministeriums zur Änderung des Erlasses des Gesundheitsministeriums Nr. 304 / 1998 Slg., zur Festlegung von Fällen, in denen keine Ausfuhrgenehmigung für den Export von Hilfsstoffen erforderlich ist, Einzelheiten der Registrierung von Suchtstoffen, Vorbereitungen und Vorläufern und Dokumentation von Suchtstoffen

Zeitliche Textfassungen

01.07.2000 Vorherige
In Kraft seit 01.07.2000 bis 30.04.2006
02.06.2000 Verkündet
In Kraft seit 02.06.2000
02.06.2000 MINULE_NEUCINNE
In Kraft seit 02.06.2000 bis 30.06.2000

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