Regierungsverordnung Nr. 13 / 2004 Coll.

Verordnung der Regierung über die Besatzung von Soldaten der tschechischen Armee, um Aufgaben der Polizei der Tschechischen Republik bei Strahlenunfällen in Kernkraftwerken zu erfüllen

Gültig In Kraft seit 20.01.2004
13)
REGIERUNGSORDNUNG
vom 17. Dezember 2003
über die Besatzung von Soldaten der tschechischen Armee, Aufgaben der Polizei der Tschechischen Republik bei Strahlenunfällen in Kernkraftwerken zu übernehmen
Die Regierung bestellt gemäß § 14 Abs. 3 des Gesetzes Nr. 219 / 1999 Slg., über die Streitkräfte der Tschechischen Republik und gemäß § 50a des Gesetzes Nr. 283 / 1991 Slg., über die Polizei der Tschechischen Republik, geändert durch Gesetz Nr. 26 / 1993 Slg.:
§ 1
Bei einem Strahlenunfall gilt die Polizei der Tschechischen Republik für die Erfüllung der Aufgaben des Auftragsdienstes.
a) das Kernkraftwerk Dukovany, maximal 500 Soldaten im aktiven Dienst;
b) das Kernkraftwerk Temelín hat maximal 200 aktive Soldaten.
§ 2
Soldaten im aktiven Dienst führen unter dem Befehl eines Mitglieds der Polizei der Tschechischen Republik Aufgaben nach § 1 durch. Soldaten im aktiven Dienst führen diese Aufgaben mit Waffen durch.
§ 3
Der Verteidigungsminister bezeichnet Soldaten im aktiven Dienst, einschließlich militärischer Ausrüstung und Ausrüstung, um die in Abschnitt 1 genannten Aufgaben zu erfüllen.
§ 4
Erlass der Regierung Nr. 332 / 2001 Slg. über die Besatzung von Soldaten der Armee der Tschechischen Republik, die Pflichten der Polizei der Tschechischen Republik bei Strahlenunfällen von Kernkraftwerken zu erfüllen, wird aufgehoben.
§ 5
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Ministerpräsident:
PhDr. Špidla v. r.
1. Stellvertretender Ministerpräsident und Innenminister:
Mgr. Gross v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungRegierungsverordnung Nr. 13 / 2004 Coll., über die Besetzung von Soldaten der tschechischen Armee, Aufgaben der tschechischen Polizei bei Strahlenunfällen in Atomkraftwerken durchzuführen
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum20.01.2004
In Kraft seit20.01.2004
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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