Regierungsverordnung Nr. 13 / 2004 Coll.

Verordnung der Regierung über die Besatzung von Soldaten der tschechischen Armee, um Aufgaben der Polizei der Tschechischen Republik bei Strahlenunfällen in Kernkraftwerken zu erfüllen

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

Auf diese Vorschrift verweisen

Gesetz Nr. 219 / 1999
Gesetz über die Streitkräfte der Tschechischen Republik
Wird durchgeführt durch
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