Regierungsverordnung Nr. 13 / 2004 Coll.
Verordnung der Regierung über die Besatzung von Soldaten der tschechischen Armee, um Aufgaben der Polizei der Tschechischen Republik bei Strahlenunfällen in Kernkraftwerken zu erfüllen
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Gesetz Nr. 219 / 1999
Wird durchgeführt durch
Gesetz über die Streitkräfte der Tschechischen Republik