Verordnung des Landwirtschaftsministeriums Nr. 12 / 2000 Coll.
Verordnung des Landwirtschaftsministeriums zur Definition der in der Artenliste aufgeführten Pflanzenarten, deren Verbreitungsmaterial als Handelsmaterial und dessen Merkmale und Kontrollmethoden in Verkehr gebracht werden kann
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Gesetz Nr. 92/1996
Wird durchgeführt durch
Gesetz über Sorten, Saatgut und vermehrende Pflanzen
Act Nr. 276 / 2023 Coll.
Hebt auf
Gesetz über die Abschaffung der Rechtsvorschriften