Verordnung des Landwirtschaftsministeriums Nr. 12 / 2000 Coll.

Verordnung des Landwirtschaftsministeriums zur Definition der in der Artenliste aufgeführten Pflanzenarten, deren Verbreitungsmaterial als Handelsmaterial und dessen Merkmale und Kontrollmethoden in Verkehr gebracht werden kann

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

Auf diese Vorschrift verweisen

Gesetz Nr. 92/1996
Gesetz über Sorten, Saatgut und vermehrende Pflanzen
Wird durchgeführt durch
Act Nr. 276 / 2023 Coll.
Gesetz über die Abschaffung der Rechtsvorschriften
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