Verordnung des Landwirtschaftsministeriums Nr. 12 / 2000 Coll.

Verordnung des Landwirtschaftsministeriums zur Definition der in der Artenliste aufgeführten Pflanzenarten, deren Verbreitungsmaterial als Handelsmaterial und dessen Merkmale und Kontrollmethoden in Verkehr gebracht werden kann

Zeitliche Textfassungen

Keine Fassungen verfügbar.

Novellierungen

Keine Novellierungen verfügbar.

Favoriten
Browserverlauf