Regierungsverordnung Nr. 110 / 2024 Coll.

Regierungsverordnung zur Änderung des Regierungsdekrets Nr. 123 / 2018 Slg., zur Festlegung der Höchstzahl der Lehrstunden, die durch den Staatshaushalt für Grundschule, Sekundärschule und Konservatorium finanziert werden, der von der Region, Gemeinde oder Gemeinde in der geänderten Fassung erstellt wird

Diese Vorschrift verweist auf

Regierungsverordnung Nr. 123 / 2018 Coll.
Regierungsverordnung über die maximale Anzahl von Lehrstunden, die durch den Sta...
Ändert
Unbekannte Vorschrift
Führt durch

Auf diese Vorschrift verweisen

Keine eingehenden Zusammenhänge.

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