Regierungsverordnung Nr. 110 / 2024 Coll.

Regierungsverordnung zur Änderung des Regierungsdekrets Nr. 123 / 2018 Slg., zur Festlegung der Höchstzahl der Lehrstunden, die durch den Staatshaushalt für Grundschule, Sekundärschule und Konservatorium finanziert werden, der von der Region, Gemeinde oder Gemeinde in der geänderten Fassung erstellt wird

Zeitliche Textfassungen

01.09.2024 Aktuell
In Kraft seit 01.09.2024
16.05.2024 Verkündet
In Kraft seit 16.05.2024
16.05.2024 MINULE_NEUCINNE
In Kraft seit 16.05.2024 bis 31.08.2024

Novellierungen

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