Regierungsverordnung Nr. 107 / 2023 Coll.
Verordnung der Regierung über die Bedingungen für die Verwendung von Mitteln durch den Staatsfonds für Investitionsbeihilfen durch Kredit oder Subvention zur Finanzierung des Baus von Mietwohnungen
Diese Vorschrift verweist auf
Unbekannte Vorschrift
Wird aufgehoben durch
Unbekannte Vorschrift
Führt durch
Auf diese Vorschrift verweisen
Act Nr. 126 / 2024 Coll.
Hebt auf
Gesetz zur Änderung des Gesetzes Nr. 211 / 2000 Slg. über den Staatlichen Fonds...