Dekret der Regierung der Tschechischen Sozialistischen Republik Nr. 10 / 1979 Coll.
Verordnung der Regierung der Tschechischen Sozialistischen Republik über die geschützten Gebiete der natürlichen Ansammlung der Gewässer von Brda, Jablunkovsko, Krány Berge, Novohrad Berge, Vsetín Hügel und Žamberk-Kralik
Gültig
In Kraft seit 01.04.1979
10.
Regierungsverordnung
Tschechische Sozialistische Republik
vom 10. Januar 1979
auf geschützten Gebieten der natürlichen Wasseransammlung Brda, Jablunkovsko, Krány Berge, Novohrad Berge, Vsetín Hügel und Žamberk- Kaninchen
Die Regierung der Tschechischen Sozialistischen Republik bestellt gemäß § 18 des Gesetzes Nr. 138 / 1973 Slg., über Wasser (Wassergesetz):
(1) Die Gebiete von Brd, Jablunkovska, Krušné hory, Novohradské hory, Vsetín Hügeln und Žamberka- Kaninchen, die aufgrund ihrer natürlichen Bedingungen eine bedeutende natürliche Ansammlung von Oberflächen- und Grundwasser darstellen, sind geschützte Gebiete der natürlichen Wasseransammlung ("geschützte Wasserwirtschaftsgebiete").
(2) Die Grenzen der in Absatz 1 genannten geschützten Gewässer sind im Anhang dieser Verordnung festgelegt; die Karten der geschützten Wasserwirtschaftsgebiete werden bei den regionalen nationalen Ausschüssen hinterlegt, in deren Gebiet sie zuständig sind.
(1) In geschützten Gewässern ist Folgendes verboten:
a) die Größe der Waldflächen in Einzelfällen um mehr als 25 ha zu verringern; im einzelnen geschützten Wasserwirtschaftsgebiet kann die Gesamtgröße der Waldfläche um maximal 500 Hektar gegenüber dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung verringert werden;
b) mehr als 250 ha Dauerfläche für Waldflächen abzulassen;
c) mehr als 50 Hektar Dauerland auf landwirtschaftlichen Parzellen abzuführen, es sei denn, es wird auf der Grundlage einer hydrologischen Untersuchung nachgewiesen, dass die Drainage die Kapazität des Betriebs nicht gefährden wird;
d) von Torf in Mengen von mehr als 500 000 m3 pro Standort zu profitieren, es sei denn, es wird auf der Grundlage einer hydrologischen Untersuchung nachgewiesen, dass die Gewinnung von Torf die Kapazität der Haltefläche nicht gefährden wird;
e) oberflächengeminderte Minerale zu erzeugen oder andere Bodenarbeiten durchzuführen, die zur Enthüllung eines kontinuierlichen Grundwasserspiegels führen würden, mit Ausnahme von Steinbruch, bei dem die Notwendigkeit besteht, sich auf Halb- oder Grubenextraktion zu bewegen, und wenn nicht mehr als 10 ha Oberfläche unbelichtet ist;
f) den Abbau und die Verarbeitung radioaktiver Rohstoffe, für die die Entsorgung von Abfällen nicht nach den Wasserqualitätsvorschriften gewährleistet ist;
g) zur Lagerung radioaktiver Abfälle;
(h) Ausführung:
1. Betriebe für Mastschweine mit einer Gesamtverhaftungskapazität von über 5000 Stück;
2. Öllager mit einer Tankkapazität von mehr als 1000 m3;
3. feste Heizkraftwerke mit einer Leistung von mehr als 200 MW;
4. Industrieanlagen, die zum Zeitpunkt des Betriebs ungereinigtes oder schlecht behandeltes Abwasser entladen würden, deren Verschmutzung übertrifft:
| BSK5 | 5 t/rok |
|---|---|
| nerozpuštěných látek | 10 t/rok |
| minerálních olejů | 5 t/rok |
| zjevné acidity | 500 kg ekv./rok |
| zjevné alkality | 500 kg ekv./rok |
| rozpuštěné anorganické soli | 50 t/rok |
(2) Die in Absatz 1 vorgesehenen Verbote gelten nicht für:
a) Bau und Anlagen, die vor dem Zeitpunkt der Anwendung dieser Regelung mit den im Bau oder im Gebrauch geltenden Vorschriften übereinstimmen;
b) Tätigkeiten, die nach den Vorschriften vor dem Zeitpunkt der Anwendung dieser Verordnung durchgeführt wurden;
c) die Tätigkeiten gemäß Absatz 1 Buchstaben a, d und e, wenn sie mit dem Bau von Wassertanks verbunden sind.
(3) In Ausnahmefällen kann die Regierung der Republik Ausnahmen von Absatz 1 Buchstaben a, e und h 3 und 4 zulassen.
In geschützten Wasserwirtschaftsgebieten können Deponien von städtischen und industriellen Abfällen nur an Orten errichtet werden, an denen der Abfallgehalt nicht in Grundwasser oder Oberflächenwasser ausgegraben werden kann, oder wenn technische Maßnahmen durchgeführt werden, um ein Auslaugen in Grundwasser oder Oberflächenwasser zu verhindern.
Diese Verordnung berührt nicht die Zuständigkeiten der Organe und Aufgaben von Organisationen, die sich aus den Vorschriften über die staatliche Erhaltung und andere spezifische Vorschriften ergeben. 1)
Diese Verordnung tritt am 1. April 1979 in Kraft.
Korcák v. r.
Anhang der Regierung der Tschechischen Republik Dekret Nr. 10 / 1979 Coll.
Schutzgebiet der natürlichen Wasseransammlung
Bremsen
Der nördliche Teil der Grenze befindet sich vom Dorf Hostomice im Bezirk Beroun in Nordwestrichtung entlang der Straße II / 115 durch Lochovice und entlang der Straße II / 114 durch Hořovice. Weiter geht es am linken Rand der Straße II / 117 durch Komárov, Jivina, Olešná do Strášice und Dobřín im Bezirk Rokycany in der Region Westböhmen. Gut geht an seinem östlichen Rand entlang und fährt entlang der Straße II / 117 nach Mirošov und von dort entlang der Straße III / 1783 nach Příkosic. Die Grenze geht um den Westrand von Příkosic in Südostrichtung nach Vísek und dann in Südrichtung um Čechev und Borovna.
Der südliche Teil der Grenze des Schutzgebiets geht entlang der Straße Blovice- Rožmitál pod Tremšín z Borovna zum Dorf Věšín im Bezirk Příbram. Von dort geht es entlang der Nordwestrichtung um Buk. Von der Kreuzung der Straßen nach Mirošov und Příbrami wird es in östlicher Richtung zum Dorf Laz geführt, von wo es in Nordostrichtung entlang der Straßen I / 18 durch Bohutun nach Příbrami weitergeht. Sie durchqueren den westlichen Rand und entlang der Straße III / 11417 und III / 11553 gehen sie in das Dorf Buková bei Příbrami. Überqueren Sie es entlang des westlichen Randes und entlang der Straße III / 11553 geht zum Ausgangspunkt in Hostomice.
Schutzgebiet der natürlichen Wasseransammlung
Japan
Die Grenze ist mit der Grenze des geschützten Bereichs der natürlichen Ansammlung von Beskyda Wasser in der Biegung der Straße III / 01142 vor Carpentna am Stand 419 verbunden, fährt entlang dieser Straße durch Carpentne bis Bystřice. Es wird um das Dorf in Nordostrichtung geführt und entlang der Straße III / 01146 geht nach Nýdek. Am Rande des Dorfes dreht er sich zu einer Feldstraße, entlang der er durch den Sharp in die nördliche Richtung geht und noch entlang der Feldstraße um den Sharp-Hügel zur Staatsgrenze mit der polnischen Volksrepublik. Es wird auch entlang der Staatsgrenze nach Hrčava geführt, von wo es entlang der Grenze zwischen Nordmähren und Mittelmeerregionen weitergeht. Nach dieser Grenze, der geschützte Bereich der natürlichen Ansammlung von Beskyda-Gewässern und danach zum Ausgangspunkt von Carpentný.
Schutzgebiet der natürlichen Wasseransammlung
Cruel Berge
Die Grenze befindet sich in der Westböhmischen Region von der Staatsgrenze zum Svězpa Bezirk Tscheb entlang der Straße durch das Luby Dorf zum Niederen Luby, von dort nach Božetín, Oldřešský und Sváváce, entlang der Svěžecký Brook zur Kommunikation II / 212 und dann zum Horka Bezirk, von dort weiter in der östlichen Richtung entlang der dam Im Dorf Hranice folgt er der Straße II / 210, folgt er der Straße II / 219 bis zur Kreuzung mit der Straße II / 222, und folgt sie dem Dorf Vřísová, wo er zur Straße II / 210 zurückkehrt, folgt er es zum Dorf Suchá im Bezirk Karlovy Vary, entlang der Straße II / 209 bis zur Kreuzung mit der Straße III / 2205, entlang der er nach links geht Auf dieser Straße geht es weiter in Richtung Süden bis zur Kreuzung mit der Straße I / 13 Insel über der Ohořa-Chomutov, entlang deren linke Kante es nach Smil geht, wo es in die nordböhmische Region geht.
Die Grenze des geschützten Gebiets entlang der Straße I / 13 setzt sich in der nordböhmischen Region fort, um den Monasterec nad Ohří und zu Fuß zur Kreuzung mit der Straße III / 22316. Es folgt dem nördlichen Teil des Dorfes Vernéřov, entlang der Straße III / 22429 nach Potovná und Nová Viska. Es wird wieder entlang der Straße I / 13 geführt, entlang deren linker Rand es in das Dorf Černovice geht. Von dort geht es weiter entlang der Bahnlinie Chomutov-Křimov bis zu seinem Durchgang durch den industriellen Wasserzubringer von der Ohře nach Bílina. Es geht entlang dieses Bindemittels bis zum Cihelmi und geht weiter entlang der Krone des geplanten Damms Březenec auf dem Bach Březenec. Weiter geht es am Rande des Waldgebiets Nordwesten von Jirkova zur Straße III / 2528, entlang der es nach Drmali geht, dann entlang der Straße III / 2529 bis I / 13, entlang der es weiter in das Tal des Mořicova Baches, weiter stromaufwärts zur Wasserfabrik, von dem es östlich entlang der Waldstraße zum Schloss Jezeří geht. Von der Burg Jezeří zum Sockel 360 m über dem Tal des Albrechtischen Baches und von dort entlang des linken Randes der Waldstraße über dem Sockel 350 m über dem Nordrand des Dorfes Ober Jiřetín, entlang der linken Kante der Straße I / 13 bis Hamr. Dieses Dorf geht am Waldrand entlang und fährt im Nordosten noch am Waldrand um Litvinov und 500 m über der Straße III / 0138 durch Loučná, entlang der Straße III / 01310. Von seinem Übergang zur Most-Moldava-Bahnlinie folgt diese Linie gleichzeitig zum östlichen Ende des Bahnhofs Osek, wo die Entfernung von der Linie auf 400 m abnimmt und bis zum westlichen Rand des Bahnhofs verläuft. Durch das Dorf Grave geht nach Střelné, von dort entlang der Straße I / 13 durch das Dorf Dubí bis Krupka bis zur Kreuzung dieser Straße mit der Bahnlinie Oldřichov-Děčín. Es fährt entlang dieser Bahnlinie bis zur Kreuzung mit dem Ždírnice Bach, folgt diesem Strom stromaufwärts und geht in östlicher Richtung parallel zur Linie zum unbenannten Strom vor Telnice, entlang dem er zur Strecke zurückkehrt und weiter nach Telnice im Ústí nadem Lab Bezirk in einer Entfernung von 400 m von der ČSD Linie. Von dort wird sie entlang der Straße III / 2484 nach Adolf, entlang der Straße III / 2484 und III / 2488 zur Staatsgrenze zur DDR geführt. Entlang dieser nationalen Grenze wird die Grenze des Schutzgebiets südwestlich zum Ausgang geführt, auf dem sie basiert.
Schutzgebiet der natürlichen Wasseransammlung
Noohrad Berge
Die Grenze liegt von Nové Hrad in Südostrichtung entlang der Straße III / 15616 bis zur Staatsgrenze zur Republik Österreich. Entlang dieser Grenze führt man bis zur Straße I / 3 (E 14) Niederer Dvořištěr-České Budějovice und entlang seiner rechten Seite fährt er durch Niederer Dvořiště nach Kaplice weiter. Es geht um den südlichen Rand der Straße und weiter östlich entlang der rechten Seite der Straße II / 154 zum Dorf Benešov nad Černou, weiter nordöstlich zum Dorf Rychnov bei Nové Hrad, von dort entlang der Straße III / 15414 bis zur Kreuzung mit der Straße II / 156 Nové Hrady-Market Svovy und entlang dieser Straße wird es südöstlich zum Ausgangspunkt in Nové Hrady geführt.
Schutzgebiet der natürlichen Wasseransammlung
Vsetín Berge
Die Grenze folgt dem geschützten Bereich der natürlichen Wasseransammlung von Beskyda am Kreuzungspunkt der Bahnlinie Ostrava-Valašské Meziříčí mit der Straße I / 57. Von dort geht es entlang dieser Straße zum Walashské Meziríčí, um die Stadt an der nördlichen und westlichen Grenze und wird entlang der Straße I / 18 Valashské Meziríč- Byšíce pod Hostýnem über das Dorf Poščná, Branky zum Dorf Loučka und von dort entlang der Straße III / 01868 nach Podolí und dem Dorf Laza geführt. Es geht weiter entlang der südwestlichen Straße bis zur Grenze zwischen der nordmährenischen Region und der südmährenischen Region und wird entlang dieser Grenze zu ihrer Kreuzung mit der SSR Grenze geführt. Sie setzt sich in Nordostrichtung entlang der SSR-Grenze zur Strelenka-Besiedlung fort, wo sie sich mit dem geschützten Bereich der natürlichen Ansammlung von Beskyda-Gewässern verbindet, worauf sie zum Ausgangspunkt in Valachian Mezirici geführt wird.
Schutzgebiet der natürlichen Wasseransammlung
Jamber- Rabbit
Die Grenze befindet sich im Dorf Páčín im Bezirk Rychnov nad Knežnou an der Grenze des geschützten Gebiets der natürlichen Ansammlung der Gewässer von Orlická hora, von wo es in einer südlichen Richtung entlang der Straße II / 310 durch Kamenická Dorf im Bezirk von Ústí nad Orlicí zur Straße I / II geführt wird. Es geht in Südostrichtung um den Nord- und Ostrand von Žamberk, entlang des linken Randes der I / II Straße nach Jablonný nad Orlicí und noch entlang der I / II Straße zum Dorf Red Voda, durch das Weiße Wasser und an der Kreuzung mit der Straße III / 31230 dreht es sich entlang dieser Straße nach Mährische Karl. In diesem Abschnitt verlässt er die ostböhmische Region.
Weiter geht es entlang der Straße III / 31230 zur Straße II / 312, entlang der es zur Straße II / 446 und dann zum Dorf Hanušovice in Šumperk geht. Von dort entlang der Straße II / 369 nach Jindřichov, Branné und Boring. Von dort geht er entlang der Straße III / 3693 nach Petřikov. Es geht weiter durch das Tal des Black Creek und endet an einer rechteckigen Brechung der Staatsgrenze mit der polnischen Volksrepublik Nordosten der Kubik 1114 (Brousek). Darüber hinaus wird die Grenze des Schutzgebiets entlang der Staatsgrenze zur Grenze des geschützten Gebiets der natürlichen Ansammlung der Gewässer von Orlická hora und dann zum Ausgangspunkt im Dorf Páčín geführt.
Karten von geschützten Gebieten der natürlichen Wasseransammlung werden vom tschechischen Amt für Geodätische und Kartographische für das Ministerium für Forst- und Wasserwirtschaft der Tschechischen Sozialistischen Republik im Maßstab 1: 50 000 veröffentlicht.
1) Zum Beispiel Ordnung der Regierung der Tschechischen Sozialistischen Republik Nr. 25 / 1975 Coll., Festlegung der Parameter des zulässigen Grades der Wasserverschmutzung, Dekret des Ministeriums für Forst- und Wasserwirtschaft der Tschechischen Sozialistischen Republik Nr. 28 / 1975 Coll., Bestimmung der Wasserflüsse und ihrer Wassereinzugsgebiete und Erstellung einer Liste von Wasserläufen, Abschnitt 16 des Dekrets des Ministeriums für Gesundheit Nr. 45 / 1966 Coll.,
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Dekret der Regierung der Tschechischen Sozialistischen Republik Nr. 10 / 1979 Coll., auf den geschützten Gebieten der natürlichen Ansammlung der Gewässer von Brda, Jablunkovsko, Krány Berge, Novohrad Berge, Vsetín Hügel und Žamberk-Kraliky |
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| Art der Vorschrift | - |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 20.02.1979 |
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| In Kraft seit | 01.04.1979 |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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