Regierungsverordnung Nr. 99 / 2007 Coll.

Regierungsdekret zur Änderung des Regierungsdekrets Nr. 494 / 2000 Slg. über die Bedingungen für die Gewährung von Subventionen aus dem Staatshaushalt zur Unterstützung der Wiederbelebung von Panel-Besiedlungen

Gültig Verordnung In Kraft seit 09.05.2007
Textfassungen: 09.05.2007
Inhalt
ANHANG
Regierungsverordnung
vom 11. April 2007
zur Änderung der Regierungsverordnung Nr. 494/2000 Slg. über die Bedingungen für die Gewährung von Subventionen aus dem Staatshaushalt zur Unterstützung der Wiederbelebung von Siedlungen
Die Regierung bestellt die Anwendung des Gesetzes Nr. 218/2000 Slg. über die Haushaltsregeln und die Änderung bestimmter verwandter Gesetze (Haushaltsregeln), geändert:
Čl. I
Die Regierungsverordnung Nr. 494/2000 Slg., über die Bedingungen für die Gewährung von Subventionen aus dem Staatshaushalt zur Unterstützung der Regeneration von Panel Siedlungen, wird wie folgt geändert:
1. In Ziffer 3 Absatz 2 Buchstabe a wird das Wort "genehmigt" durch das Wort "ausgegeben" ersetzt.
2. In Artikel 5 Absatz 1 werden die Worte "das betreffende Land (3)" durch die Worte "das Ministerium für regionale Entwicklung" ersetzt.
Fußnote 3 wird gestrichen.
3. In Artikel 5 Absatz 2 werden die Worte "Ministerium für regionale Entwicklung" durch die Worte "Ministerium" ersetzt.
4. In Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe b wird das Wort "Zulassung " durch" ersetzt.
5. Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe f:
f) die endgültige territoriale Entscheidung, Nachweis der Ausstellung des Regulierungsplans, die territoriale Zustimmung, die endgültige Baugenehmigung, der öffentliche Vertrag zur Ausführung des Baus, die Bescheinigung des zertifizierten Inspektors, die Vereinbarung zur Durchführung des angemeldeten Baus oder eine Erklärung, dass die Baubehörde innerhalb der gesetzlichen Frist des Verbots zur Ausführung des angemeldeten Baus keine Entscheidung getroffen hat",
6. Absatz 5 (3) wird gestrichen.
Absatz 4 wird zu Absatz 3.
7. Im Anhang der Nummer 1 Buchstaben a und 1 Buchstabe a des Abschnitts "Verfahren zur Bearbeitung eines Panel-Gehäuse-Regenerationsprojekts und dessen Inhalt" und "Inhalt des Panel-Gehäuse-Regenerationsprojekts ", Nummer 1 Buchstabe a) wird das Wort "genehmigt" durch das Wort "erstellt" ersetzt.
8. Im Anhang zu Nummer 2 des Abschnitts "Konten des Projekts der Regeneration einer Panel-Besiedlung ", das Wort" genehmigt" wird durch das Wort "ausgegeben " ersetzt.
Čl. II
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Ministerpräsident:
Ing. Topolánek v. r.
1. Ministerpräsident und Minister für regionale Entwicklung:
Chunek v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungRegierungsdekret Nr. 99 / 2007 Slg., zur Änderung des Regierungsdekrets Nr. 494 / 2000 Slg., über die Bedingungen für die Gewährung von Subventionen aus dem Staatshaushalt zur Unterstützung der Regeneration von Panel Siedlungen
Art der VorschriftVerordnung
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum09.05.2007
In Kraft seit09.05.2007
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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