Entschließung Nr. 98/2020

Entschließung der Regierung der Tschechischen Republik zur Annahme von Krisenmaßnahmen

Gültig Entschließung der Regierung nach dem Verfassungsgesetz über die Sicherheit der Tschechischen Republik und dem Krisengesetz
ANHANG
ODER
REGIERUNGEN DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK
vom 16. März 2020
über die Annahme von Krisenmaßnahmen
Nach der Regierungsresolution 194 vom 12. März 2020, gemäß den Artikeln 5 und 6 des Verfassungsgesetzes Nr. 110 / 1998 Slg., über die Sicherheit der Tschechischen Republik, erklärte die Regierung den Notstand für das Gebiet der Tschechischen Republik wegen einer gesundheitlichen Bedrohung im Zusammenhang mit der Erkennung von Coronavirus / bezeichnet als SARS CoV-2 / im Gebiet der Tschechischen Republik und im Sinne des § 5 a) bis c)
Regierung
I. empfiehlt, dass Personen, die über 70 Jahre alt sind, für die Dauer der Notsituation nicht außerhalb ihres Hauses gehen, mit Ausnahme eines Besuchs einer Gesundheitseinrichtung, um eine dringende medizinische Versorgung zu gewährleisten;
II. beauftragt die Bürgermeister von Kommunen, den in Absatz 1 dieser Entschließung genannten Personen Unterstützung zu gewähren, um den grundlegenden Lebensbedarf einschließlich des Kaufs von Lebensmitteln und Arzneimitteln zu decken.
Ministerpräsident:
Ing. Babiš v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungEntschließung des Königreichs der Tschechischen Republik Nr. 98/2020
Art der VorschriftEntschließung der Regierung nach dem Verfassungsgesetz über die Sicherheit der Tschechischen Republik und dem Krisengesetz
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum16.03.2020
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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