Entschließung Nr. 97/2020

Entschließung der Regierung der Tschechischen Republik zur Annahme von Krisenmaßnahmen

Gültig Entschließung der Regierung nach dem Verfassungsgesetz über die Sicherheit der Tschechischen Republik und dem Krisengesetz
Textfassungen: 16.03.2020
97.
ODER
REGIERUNGEN DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK
vom 16. März 2020
über die Annahme von Krisenmaßnahmen
Nach der Regierungsresolution 194 vom 12. März 2020 erklärte die Regierung gemäß den Artikeln 5 und 6 des Verfassungsgesetzes Nr. 110/1998 Slg. über die Sicherheit der Tschechischen Republik wegen einer gesundheitlichen Bedrohung im Zusammenhang mit dem Erkennen von Coronaviren/gemäß SARS CoV-2 / im Gebiet der Tschechischen Republik und im Sinne des § 5 a) bis c) und 240 6 des Gesetzes.
Regierung
I. Bestellungen
1. Personen, die von dem Anbieter von Sozialdienstleistungen, die gemäß § 48, 49 oder 50 des Gesetzes Nr. 108 / 2006 Slg. eine Registrierung für die Erbringung von Sozialleistungen erhalten haben, in der geänderten Fassung (Heimat für Behinderte, Wohnheime für ältere Menschen, Wohnheime mit Sonderregelung) erhalten haben, sind untersagt, außerhalb der Räumlichkeiten oder Räumlichkeiten des Betriebs zu gehen, in dem dieser Sozialdienst erbracht wird, für die Dauer der Notstand;
2. den sozialen Dienstleistern, die soziale Dienste gemäß Nummer I / 1 dieser Entschließung erbringen, alle Personen, die unter Nummer I / 1 dieser Entschließung oder gegebenenfalls ihren benannten Vormunden einem Verbot unterliegen, zu informieren,
3. Sozialdienstanbieter, die ab 18. März 2020 eine Registrierung für die Erbringung von Sozialleistungen im Umfang der in den §§ 45, 47, 62, 65, 66 und 67 des Gesetzes Nr. 108/2006 Slg., über Sozialdienstleistungen (Tagesdienste, Wochenarbeitsplätze, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Sozialleistungen für Familien mit Kindern, Sozialleistungen für ältere und behinderte Personen, Sozialtherapie-Workshops) genannten Art des Sozialdienstes erhalten haben,
4. Sozialdienstleister unterbrechen die Erbringung von Sozialleistungen auf der Grundlage eines Vertrags mit dem Nutzer gemäß § 91 Gesetz Nr. 108 / 2006 Slg. über Sozialdienstleistungen und setzen gleichzeitig die Erbringung von Dienstleistungen nach dem individuellen Planungsregime für die Dauer der Notsituation aus. Der Anbieter unterrichtet die Nutzer über diese Änderung eindeutig;
5. Dienstleistungen für Sozialdienstleister in dem Maße erbringen, wie es erforderlich ist, um den Schutz des Lebens und der Gesundheit von Personen sicherzustellen. Die Bereitstellung kann von Arbeitnehmern von Sozialdiensten, die durch die Entschließung unterbrochen wurden, oder von Studenten auf der Grundlage der tschechischen Regierungsresolution vom 13. März 2020 Nr. 207 verwendet werden,
6. den Gouverneuren der Regionen und dem Bürgermeister von Prag
a) um sicherzustellen, dass andere angemessene soziale Dienstleistungen und gegebenenfalls andere Formen der Pflege nur in Fällen einer unmittelbaren Bedrohung für das Leben und die Gesundheit der Nutzer der sozialen Dienstleistungen gemäß Nummer I / 3 dieser Entschließung in Zusammenarbeit mit den Gemeinden, in denen sie tatsächlich ansässig sind, unbedingt erforderlich sind;
b) das Ministerium für Arbeit und Soziales über die Durchführung der in Nummer I / 6a dieser Entschließung genannten Maßnahmen informieren;
II. fordert den Minister für Arbeit und soziale Angelegenheiten auf, die sozialen Dienstleister über die in den Ziffern I / 1, I / 3, I / 4, I / 5 und I / 6 dieser Entschließung genannten Maßnahmen zu informieren, sie methodisch in ihrer Umsetzung zu leiten und die Bereitstellung von sozialen Dienstleistungen für die Dauer der Notsituation zu verwalten.
Sie werden
Minister für Arbeit und Soziales,
regionale Gouverneure und Bürgermeister der Hauptstadt Prag,
die Bürgermeister der betreffenden Gemeinden,
die betreffenden Anbieter und Sozialdienstleister.
Ministerpräsident:
Ing. Babiš v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungEntschließung des Königreichs der Tschechischen Republik Nr. 97/2020
Art der VorschriftEntschließung der Regierung nach dem Verfassungsgesetz über die Sicherheit der Tschechischen Republik und dem Krisengesetz
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum16.03.2020
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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