Gesetz Nr. 97/1999

Gesetz zur Änderung des Gesetzes Nr. 72/1994 Slg., das bestimmte gemeinsame Eigentumsverhältnisse mit Gebäuden und bestimmte Eigentumsverhältnisse mit Wohnungen und nichtwohnlichen Räumen regelt und bestimmte Gesetze (Gesetz über Wohnen) ergänzt, geändert

Gültig Recht In Kraft seit 25.05.1999
Textfassungen: 25.05.1999
Inhalt
97.
Recht
vom 29. April 1999
zur Änderung des Gesetzes Nr. 72/1994 Slg., zur Anpassung bestimmter Miteigentumsverhältnisse mit Gebäuden und bestimmten Eigentumsverhältnissen mit Wohnungen und nichtwohnlichen Räumen und zur Ergänzung bestimmter Gesetze (Haushaltsgesetz), geändert
Das Parlament hat über dieses Gesetz der Tschechischen Republik entschieden:
Čl. I
Gesetz Nr. 72/1994 Slg., die bestimmte gemeinsame Eigentumsverhältnisse mit Gebäuden und bestimmte Eigentumsverhältnisse mit Wohnungen und nichtwohnlichen Räumen regelt und bestimmte Gesetze (Gesetz über Wohnen) ergänzt, geändert durch Gesetz Nr. 273 / 1994 Slg. und das Verfassungsgericht gefunden Nr. 280 / 1996 Slg., werden wie folgt geändert:
1. Absatz 24 (10) lautet wie folgt:
"(10) Der Abwicklungsanteil des Erwerbers der Einheit, an die die Einheit gemäß den Absätzen 1 bis 5 übertragen wurde und die Mitgliedschaft der Genossenschaft eingestellt ist, wird gemäß § 233 des Handelsgesetzbuchs bestimmt."
2. Absatz 25 (2) lautet wie folgt:
"(2) In Ermangelung einer Vereinbarung gemäß Absatz 1 ist die Genossenschaft verpflichtet, die Käufer der Anteile an dem Geld nach § 233 des Handelsgesetzbuches zu zahlen."
3. Absatz 25 (3) wird gestrichen.
Čl. II
Dieses Gesetz wird am Tag seiner Veröffentlichung wirksam.
Klaus v. r.
Havel v. r.
Zeman v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungGesetz Nr. 97/1999 Slg., zur Änderung des Gesetzes Nr. 72/1994 Slg., das bestimmte Miteigentumsverhältnisse mit Gebäuden und bestimmte Eigentumsverhältnisse mit Wohnungen und nichtwohnlichen Räumen regelt und bestimmte Gesetze (Haushaltsgesetz) ergänzt, geändert
Art der VorschriftRecht
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum25.05.1999
In Kraft seit25.05.1999
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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