Entschließung Nr. 96/2021 der REGIERUNG DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK

Entschließung Nr. 196 der Regierung der Tschechischen Republik zur Erklärung des Notstands für das Gebiet der Tschechischen Republik wegen einer gesundheitlichen Bedrohung im Zusammenhang mit der Demonstration der Anwesenheit von Coronavirus / bekannt als SARS CoV-2 / im Gebiet der Tschechischen Republik für 30 Tage von 00: 00 am 27. Februar 2021

Gültig Entschließung der Regierung nach dem Verfassungsgesetz über die Sicherheit der Tschechischen Republik und dem Krisengesetz
Textfassungen: 26.02.2021
KAPITEL
ODER
REGIERUNGEN DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK
vom 26. Februar 2021
Regierung gemäß den Artikeln 5 und 6 des Verfassungsgesetzes Nr. 110/1998 Slg. über die Sicherheit der Tschechischen Republik,
Ankündigungen
für das Gebiet der Tschechischen Republik aufgrund von gesundheitlichen Bedrohungen im Zusammenhang mit dem Nachweis von Coronavirus / bekannt als SARS CoV-2 / im Gebiet der Tschechischen Republik
- Ja.
für einen Zeitraum von 30 Tagen ab 00: 00 am 27. Februar 2021.
Regierung
I. befiehlt im Sinne von § 5 a) bis e) und § 6 des Gesetzes Nr. 240 / 2000 Slg., über das Krisenmanagement und über die Änderung bestimmter Gesetze (Krisengesetz), geändert, zur Bewältigung der sich ergebenden Krisensituation, Notmaßnahmen, deren konkrete Umsetzung durch eine separate Regierungsentschließung durch die Regierung vorgesehen ist;
II. Speicher
1. Der Premierminister leitet und koordiniert die in Absatz I dieser Entschließung genannten Aufgaben,
2. den Regierungsmitgliedern zu ersuchen, die Regierung vor ihrer Umsetzung zu ersuchen, die Maßnahmen im Zusammenhang mit der erklärten Notsituation, die das Mitglied der Regierung oder das unter seiner Zuständigkeit stehende Ministerium vornimmt, vorzubehalten;
III. sofern kritische Infrastruktureinrichtungen kritische Mitarbeiter identifizieren können, deren Anwesenheit am Arbeitsplatz erforderlich ist, um die Funktion des relevanten kritischen Infrastrukturelements unter Verboten und Verpflichtungen zu gewährleisten;
IV. Die bestehenden Schutz- und Notfallmaßnahmen des Gesundheitsministeriums werden durch diese Notruferklärung nicht berührt;
V. beauftragt den Ministerpräsidenten, die Abgeordnetenkammer des Parlaments der Tschechischen Republik unverzüglich über die Ankündigung eines Notfalls gemäß Absatz I dieser Entschließung zu informieren;
VI. besagt, dass diese Entscheidung am 27. Februar 2021 bei 00: 00 wirksam wird und 30 Tage nach ihrem Inkrafttreten ausläuft.
Sie werden
Mitglieder der Regierung,
Leiter anderer Zentralregierungsorgane
Anmerkung:
Kapitäne,
Bürgermeister der Stadt Prag
Ministerpräsident:
Ing. Babiš v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungDIE REGIERUNG DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK Resolution Nr. 96 / 2021 Coll., Nr. 196 über die Noterklärung für das Gebiet der Tschechischen Republik wegen einer gesundheitlichen Bedrohung im Zusammenhang mit der Demonstration des Vorhandenseins von Coronavirus / bekannt als SARS CoV-2 / im Gebiet der Tschechischen Republik für einen Zeitraum von 30 Tagen von 00: 00 am 27. Februar 2021
Art der VorschriftEntschließung der Regierung nach dem Verfassungsgesetz über die Sicherheit der Tschechischen Republik und dem Krisengesetz
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum26.02.2021
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig

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Quelle: Hlídač státu (CC BY 3.0 CZ)
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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