Entschließung Nr. 96/2020

Entschließung der Regierung der Tschechischen Republik zur Annahme von Krisenmaßnahmen

Gültig Entschließung der Regierung nach dem Verfassungsgesetz über die Sicherheit der Tschechischen Republik und dem Krisengesetz
Textfassungen: 16.03.2020
KAPITEL
ODER
REGIERUNGEN DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK
vom 16. März 2020
über die Annahme von Krisenmaßnahmen
Nach der Regierungsresolution 194 vom 12. März 2020, gemäß den Artikeln 5 und 6 des Verfassungsgesetzes Nr. 110 / 1998 Slg., über die Sicherheit der Tschechischen Republik, erklärte die Regierung den Notstand für das Gebiet der Tschechischen Republik wegen einer gesundheitlichen Bedrohung im Zusammenhang mit der Erkennung von Coronavirus / bezeichnet als SARS CoV-2 / im Gebiet der Tschechischen Republik und im Sinne des § 5 a) bis c)
Regierung
zu bestellen, dass das unter Nummer I der Regierungsresolution vom 14. März 2020 Nr. 211 unter Nr. 82 / 2020 Coll veröffentlichte Verbot des Einzelhandelsverkaufs und des Verkaufs von Dienstleistungen in den Räumlichkeiten nicht gilt,
1. den Verkauf von Textilmaterial und Textilien,
2. Dienst der Computer- und Telekommunikationstechnik, Audio- und Videoempfänger, Unterhaltungselektronik, Geräte und andere Haushaltsprodukte.
Ministerpräsident:
Ing. Babiš v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungEntschließung des Königreichs der Tschechischen Republik Nr. 96/2020
Art der VorschriftEntschließung der Regierung nach dem Verfassungsgesetz über die Sicherheit der Tschechischen Republik und dem Krisengesetz
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum16.03.2020
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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