Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Nr. 95 / 2010 Coll.
Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und soziale Angelegenheiten über die Verpflichtung eines hochrangigen Kollektivvertrags und Anlage 1 zu einem hochrangigen Kollektivvertrag
Gültig
ANHANG
Kommunikation
Ministerium für Arbeit und Soziales
vom 29. März 2010
über die Verpflichtung eines Kollektivvertrags mit einem höheren Grad und Anlage 1 zu einem Kollektivvertrag mit einem höheren Grad
Das Ministerium für Arbeit und soziale Angelegenheiten gemäß § 7 des Gesetzes Nr. 2 / 1991 Slg., auf Kollektivverhandlungen, geändert durch das Verfassungsgericht gemäß Nr. 199 / 2003 Slg., und Gesetz Nr. 255 / 2005 Slg., gibt an, dass die Kollektivvereinbarung des höheren Grades, der am 9. Januar 2009 zwischen der Union von Glas, Keramik, Schmuck und Porzellan Beschäftigten auf der einen Seite geschlossen wird, und die Vereinigung von Glas und
Der Inhalt eines Kollektivvertrags mit höherem Abschluss findet sich beim Arbeitsamt und auf der Website des Ministeriums für Arbeit und Soziales (www.mpsv.cz).
Minister:
JUDr. Šimerka v. r.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Nr. 95 / 2010 Coll. über die Bindung eines Kollektivvertrags von höherem Grad und Anlage 1 zu einem Kollektivvertrag von höherem Grad |
|---|---|
| Art der Vorschrift | - |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 08.04.2010 |
|---|---|
| In Kraft seit | - |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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